Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.11.2015 SozA/004/15 |
Beschluss: | Kenntnis genommen |
Vorlage: | FB 6/0308/15 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 158 KB | |
![]() | 2015-10-07_Karte-Landesunterkuenfte 203 KB |
Herr Kunstleben gibt
an, dass in beiden Notunterkünften inzwischen der Wechsel der dort
untergebrachten Personen regelmäßig stattfindet und die Menschen, die durch die
drei großen Registrierungsstellen des Landes registriert wurden, dann auch
relativ schnell die Einrichtungen wieder verlassen und ein Wechsel stattfindet.
Die Kosten für
die Notunterkünfte werden durch das Land
getragen, wie z.B. die Unterkunftskosten, die Personalkosten, die Impfungen und
die ärztliche Versorgung. Die Stadt erhält außerdem eine Pauschale für Personalkosten
der eingesetzten städtischen Mitarbeiter in Höhe von monatlich 20.000 €.
Herr Kunstleben
verweist auf die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Davon befinden
sich derzeit 72 Personen in Wesel. Die Verantwortung für diese Personen liegt
beim städtischen Jugendamt. Diese minderjährigen Asylsuchenden werden in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe untergebracht und verbleiben nicht in den Notunterkünften bzw.
wechseln auch nicht mehr sondern werden später nach einem Verteilerschlüssel
anderen Kommunen fest zugewiesen.
Er gibt an, dass die
kompletten Kosten, die durch die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
entstehen, bis zum 01.11.2015 vom Bund
und danach vom Land getragen werden.
Herr Kunstleben
richtet seinen Dank nochmals an das
große Engagement der vielen freiwilligen Helfer, insbesondere an die der
Stadtverwaltung.
Nach kurzer Diskussion nimmt der Sozialausschuss Kenntnis.