Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.11.2015 RAT/005/15 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Enthaltungen: 1 |
Vorlage: | T 08/0334/15 |
Stadtkämmerer
Paul-Georg Fritz weist darauf hin, dass in Anlage 1 –Entwurf
öffentlich-rechtlicher Vertrag- bei § 9 die Worte „und 1“ durch „bis zu 2“
Stellvertreter zu ersetzen sind. In der Synopse ist die Änderung dargestellt,
aber versehentlich nicht in die bereinigte Fassung übernommen worden. Mit
dieser Änderung soll wegen der Größe der Sparkasse ein personeller Puffer
geschaffen werden.
Herr Segerath,
Fraktion Die Linke, wünscht, dass bei der Besetzung der Ausschüsse seitens der
Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe nicht die gleichen Personen wie vorher benannt
werden, da seinerzeit die Kontrollorgane versagt haben.
Herr Hovest,
SPD-Fraktion, entgegnet, dass ein abgestimmter Vertrag der 6 Kommunen vorliegt,
wonach sich die Sitzverteilung gemäß Verhältnis der Einlagen ergibt. Die
Entsendung erfolgt durch die jeweiligen Räte der beteiligten Kommunen. Ein
Einfluss auf die Besetzung ist somit nicht möglich.
Der Rat der Stadt
Wesel fasst einstimmig bei einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt
a) die aus der Anlage 1) ersichtlichen Änderungen in der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Zusammenschluss der
Sparkassenzweckverbände und die Aufnahme der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe
durch die Verbands-Sparkasse Wesel. Die Anlage 1) ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.
b) die aus der Anlage 2) ersichtlichen Änderungen der Satzung
des neuen Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken. Die Anlage 2) ist
Bestandteil des Ratsbeschlusses.
Die Vertreter der Zweckverbandsversammlung werden angewiesen, entsprechende Erklärungen i.S.d. Beschlüsse a) und b) in der Zweckverbandsversammlung abzugeben.