Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2015 StEA/005/15 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Vorlage: | FB 1/0324/15 |
Ohne Aussprache
fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die erneute Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141 “Nordstraße / Aachener Straße“ für den räumlichen Geltungsbereich, der in der Anlage 2 der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist die städtebaulich
verträgliche Weiterentwicklung von Flächen für Einfamilienhausnutzungen im
Nahbereich der Kernstadt.
Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan der Innenentwicklung- durchgeführt. Von einer separaten Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen Vorstellungen, die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.