Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.11.2017 BSV/004/17 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | FB 7/1306/17 |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr empfiehlt der Verwaltung die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für den Querungsbereich des überregionalen Radweges in Höhe der Stichstraße zu Bislicher Straße 112/114.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr sieht sich nicht in der Lage, der Verwaltung die Anlage einer Querungshilfe oder einer Anforderungs-LSA auf der Bislicher Straße in Höhe des Stichweges zu Bislicher Straße 112/114 zu empfehlen.