Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 19.07.2011 SozA/002/11 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Enthaltungen: 1 |
Vorlage: | FB 6/1916/11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Vorlage 33 KB |
Herr Haarmann verweist auf die umfassende Vorlage und insbesondere auf den im Jahre 2006 gefassten Ratsbeschluss, wonach die Stadt Wesel nicht für wegfallende Zuschüsse aus Bundes- oder Landesmitteln eintritt.
Dies gilt auch für die vom Bund erwartete ergänzende Förderung des Mehrgenerationenhauses Wesel. Der Bund geht davon aus, dass die Länder bzw. die Kommunen ab 2012 bis zunächst 2014 zu dem Bundesanteil von jährlich 30.000 Euro einen Förderanteil von jährlich 10.000 Euro leisten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits entschieden, dass eine Förderung durch das Land nicht stattfinden wird.
Auch der Kreis Wesel wird keine Geldzuschüsse zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses gewähren.
In dem neuen Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes wird die Möglichkeit eröffnet, statt Geldleistungen auch geldwerte Leistungen als Anteil der Kommune zu berücksichtigen, z. B. durch Übernahme von Personalausgaben, von Sachausgaben, wie Miete, Betriebskosten, investive Ausgaben.
Herr Haarmann gibt an, dass die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Beschlussvorschlag formuliert hat, der vor Beginn der Sitzung als Tischvorlage verteilt wurde.
Die Vertreter der Fraktionen erklären übereinstimmend, dass sie den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg gutheißen und grundsätzlich befürworten. Herr Honnef erklärt für seine Fraktion, dass er den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag nachvollziehen kann, aber aufgrund der Diskussion in der FDP-Fraktion am Tage vor der Sitzung des Sozialausschusses, in der die Vorschläge der Vorlage –die noch keinen Beschlussvorschlag enthielt- erörtert und der ursprünglich vorgeschlagene Weg positiv beurteilt wurde, sich in der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten wird.
Daraufhin fasst der Sozialausschuss mit einer Stimmenthaltung folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Servicestelle Förderung Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II, 50964 Köln, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II für das Mehrgenerationenhaus Wesel, Träger Sozialdienst kath. Frauen, Am Birkenfeld 14, 46485 Wesel, die kommunale Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung abzugeben und dem Träger der Einrichtung damit verbindlich zuzusagen, dass bei Aufnahme der Einrichtung in das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 01. 01. 2012 bis zum Ende der Förderung des Förderzeitraumes 31. 12. 2014 eine zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von jährlich 10.000 Euro (während der gesamten Programmlaufzeit 30.000 Euro), ohne zusätzlichen Geldfluss, durch Übernahme von folgenden Ausgaben bzw. geldwerter Leistungen zur Verfügung gestellt wird:
Soweit zweckdienlich und erforderlich ist die Erklärung wegen der unter Ziffer 2. vom Kreis Wesel erbrachten Beratungsleistungen ebenfalls vom Kreis Wesel zu unterschreiben.