Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.02.2014 StEA/001/14 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 17, Nein: 1 |
Vorlage: | FB 1/0031/14 |
Herr Klein-Hitpaß
erläutert ausführlich den Inhalt der Vorlage und geht auf jeden einzelnen
Themenbereich der Stellungnahme der
Verwaltung ein. Insbesondere weist er auf die vorgenommene Streichung des
Kraftwerksstandortes Wesel-Bislich (Vahnum) und die Führung des
Rhein-Lippe-Hafens, des Stadthafens und des Hafens Emmelsum als
landesbedeutsame Häfen in Nordrhein-Westfalen hin. Dies werde von der
Verwaltung ausdrücklich begrüßt.
Im Einvernehmen mit
den Ausschussmitgliedern geht Herr Klein-Hitpaß anschließend die einzelnen
Themenbereich der Stellungnahme der Verwaltung durch und nimmt bezüglich der
Anregungen der als Tischvorlage verteilten Anträge der Fraktionen Stellung.
Insbesondere werden
folgende Punkte ausführlich besprochen und diskutiert:
1)
Siedlungsraum und gewerbliche Siedlungsentwicklung
Herr Klein-Hitpaß beantwortet die ersten zwei Fragestellungen des
CDU-Antrages vom 18.02.2014. Die bestehenden Gewerbegebiets- und
Wohnbauausweisungen sind bestandsgeschützt. Bei der Entwicklung neuer
Gewerbegebiets- und Wohnbauflächen ist mit Einschränkungen (z.B. aufwendiger
Bedarfsnachweis) zu rechnen.
Herr
Linz beantragt die folgenden Sätze um die Bezeichnung Ballungsrandzone zu ergänzen.
„Für
den ländlichen Raum und die
Ballungsrandzone bleibt überhaupt keine Aussage. Es scheint so, dass der
ländliche Raum und die Ballungsrandzone vom Siedlungswachstum
abgeschottet werden und für Erneuerbare Energien mit Biogas, Windkraft sowie
Bereichen zum Schutz der Natur sowie Wasser einschl. Überschwemmungsgebiet für
die Metropole den Ausgleich bringen muss.“
Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung sprechen
sich für diesen Vorschlag aus.
2)
Kulturlandschaft
Aufgrund der dritten Fragestellung des CDU-Antrages und der Anfrage von
Herrn Eifert erläutert Herr Klein-Hitpaß, dass aufgrund der durch den LEP
zugewiesenen höheren Bedeutung der Kulturlandschaft eine Ausdehnung der
Siedlungsbereiche erheblich schwieriger werden wird.
3)
Nichtenergetische Rohstoffe
Herr Gorris erläutert den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten
Antrag. Der LEP soll im Planungshorizont von 15 Jahren dafür Sorge tragen, die
heimische Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW mit Rohstoffen versorgen zu
können.
Gemäß Antrag der FDP-Fraktion fordert Herr Eifert im Gegensatz zu Herrn
Gorris, den Zeitraum auf 30 Jahre zu verlängern.
Herr Klein-Hitpaß teilt mit, dass der bisherige Versorgungszeitraum mit
25 Jahren angenommen wurde. Der Entwurf des LEP geht von einem
Vorsorgungszeitraum von 20 Jahren aus.
Nach kontroverser Diskussion gibt der Ausschussvorsitzende den Zeitraum
von 25 Jahren zur Abstimmung.
Mit 5 Gegenstimmen fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich
folgenden
Beschluss:
Die Stellungnahme wird unter dem Punkt “Nichtenergetische Rohstoffe“
angepasst. Der Versorgungszeitraum für Lockergesteine wird auf 25 Jahre
eingefordert.
Das
Thema der generellen Verlagerung der räumlichen Grundsatzentscheidung auf die
Regionalplanung durch den LEP-Entwurf soll in der Sitzung des Rates der Stadt
Wesel am 25.02.2014 abschließend beraten werden.
4)
Fracking
Nach kurzer Diskussion gibt der Ausschussvorsitzende die Aufnahme des
Punktes „Fracking“ zur Abstimmung.
Mit 7 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen fasst der Ausschuss für
Stadtentwicklung mehrheitlich folgenden
Beschluss:
Das Thema Fracking wird in der Stellungnahme nicht behandelt.
5)
Handlungsspielraum / Änderung des
Beschlussvorschlages
Herr Eifert erläutert aus seiner Sicht die Gründe, die eine
Konkretisierung des
Beschlussvorschlages hinsichtlich des Handlungsspielraumes erforderlich
machen.
Nach intensiver Diskussion gibt der Ausschussvorsitzende den
Beschlussvorschlag der Verwaltung als weitergehenderen Antrag zur Abstimmung.
Mit 9 Gegenstimmen fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich
folgenden
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung bleibt bestehen.
Nach eingehender
Diskussion fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung mit einer Gegenstimme
mehrheitlich folgenden
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Stadt Wesel begrüßt die Zusammenführung
von Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und Landesentwicklungsplan (LEP) in
einem neuen LEP, sowie auch dessen vorgesehenen Inhalt im Grundsatz. Sie
fordert aber, dass ihr ein ausreichender Handlungsspielraum zur
Eigenentwicklung verbleibt.
Durch die im LEP-Entwurf 2013 vorgenommene
Streichung des Kraftwerksstandortes Wesel-Bislich (Vahnum) wird eine seit
Jahren geforderte Entwicklung der Stadt Wesel umgesetzt. Dies wird ausdrücklich
begrüßt.
Der Rhein-Lippe-Hafen, der Stadthafen Wesel
und der Hafen Emmelsum werden im LEP-Entwurf als landesbedeutsame Häfen in
Nordrhein-Westfalen geführt. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Um die
wirtschaftliche Entwicklung dieser landesbedeutsamen Häfen zu gewährleisten,
ist ein finanzielles Engagement des Landes notwendig. Die zu schaffende
Infrastruktur sollte durch das Land gefördert werden.
Im Übrigen unterstützt die Stadt Wesel die
Bewertung des Städte- und Gemeindebundes vom 16. Oktober 2013 zum Entwurf des
Landesentwicklungsplanes in vollem Umfang.
Die in der Stellungnahme genannten
Ausführungen sind Gegenstand des Beschlusses der Stadt Wesel.