Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 5/1798/11 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.03.2011 | ||
Betreff: | Bedarfsplan über Tagesbetreuung für Kinder - Fortschreibung 2011 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 29 KB | |
![]() | Bedarfsplanung Tagesbetreuung 2011 und 2012 4 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
Die Jugendamtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Trägern der Tageseinrichtungen zu den in der Bedarfsplanung aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Versorgung nicht schulpflichtiger Kinder konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.
Bei der Belegung bestehender Plätze in Tageseinrichtungen haben aufgrund des Rechtsanspruches zunächst Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren Vorrang vor Kindern im Alter von unter drei Jahren.
Die Jugendamtsverwaltung stimmt mit den Trägern der Einrichtungen ab, in welchem Umfang Fördermittel für erforderliche Um- und Ausbaumaßnahmen beantragt werden.
Innenstadtnah ist die Ausweitung des Betreuungsangebotes um drei Gruppen erforderlich. Die Jugendamtsverwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge hierfür zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Planung soll so erfolgen, dass die zusätzlichen Plätze im Kindergartenjahr 2013/14 in Betrieb genommen werden können.
Die Bereitstellung erforderlicher Finanzmittel für die Umgestaltung bzw. Ausweitung des Betreuungsangebotes sowie der Betriebskostenzuschüsse und Landesmittel sind im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushalt 2012/13 zu entscheiden.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll die Tageseinrichtung Kartäuserweg der Lebenshilfe unterer Niederrhein zum Familienzentrum entwickelt werden. Die Jugendamtsverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Meldung an das Landesjugendamt vorzunehmen.
Sachdarstellung/Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat zuletzt am 30.06.2010 den Bedarfsplan über die Tagesbetreuung für Kinder beschlossen. Nunmehr liegt die Fortschreibung vor (siehe Anlage).
Die vorliegende Bedarfsplanung weicht im Ergebnis stark von der
vorhergehenden ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit dem fünften
Schulrechtsänderungsgesetz ein erheblicher Einschnitt in die bisherigen
Planungsgrundlagen vorgenommen wurde. Damit wird der Einschulungsstichtag dauerhaft auf den 30. September eines Jahres
festgelegt. Ursprünglich war vorgesehen, den Einschulungsstichtag bis zum Jahr
2014 jeweils um einen Monat auf den 31.12. zu verschieben. Dies bedeutet, dass ab 2014 nunmehr ¼ Jahrgang mehr Kinder in
Tageseinrichtungen verbleiben, als bislang einzuplanen war.
Darüberhinaus werden bereits zum beginnenden Kindergartenjahr 2011/12
erste Gesetzesänderungen greifen.
Die angekündigten weiteren Schritte zur Revision des KiBiz werden zu
Veränderungen im Betrieb und bei der Bedarfsplanung der Tagesbetreuung führen.
So wird voraussichtlich die Finanzierung der Tageseinrichtungen in den
bisherigen Gruppenstrukturen zugunsten eines anderen Modells aufgegeben werden. Insoweit können Änderungen der
Rahmenbedingungen bei Angebots- und Nachfragestruktur die Bedarfsplanung für
die Zeit nach dem Kindergartenjahr 2011/12 beeinflussen.
Dies wird einrichtungsbezogen und mit Blick auf die Ortsteile zu
Verschiebungen in der Angebotsstruktur führen. Der grundsätzliche
Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung bleibt jedoch unangetastet, sodass die vorliegende
Bedarfsplanung in den wesentlichen Punkten – insbesondere in Bezug auf die
Bedarfsermittlung - Gültigkeit behalten wird.
Die Umgestaltung vorhandener Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im
Alter von unter drei Jahren vollzieht sich langsamer, als ursprünglich
vorgesehen. Dies ist teils auf die Genehmigungspraxis des Landes, teils auch
auf Planungs- und Bauverzögerungen zurückzuführen. Hinzu kommt, dass wegen der
o. g. Änderung der Stichtagsregelung für die Einschulung ortsteilbezogen die
Nachfrage nach Plätzen für Kinder im Alter ab drei Jahren noch so groß ist,
dass geschaffene Kapazitäten für eine U3-Betreuung nicht sofort ausgeschöpft
werden können. Der ursprüngliche Zeitplan zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab
dem Kindergartenjahr 2013/14 verzögert sich dadurch. In den Planjahren gelingt
es daher zunächst nicht, das ursprünglich gesetzte Planungsziel zu erreichen.
1. Zusammenfassung
Daher sollte wie folgt vorgegangen werden:
Die Vorschläge zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung
werden im Zuge der Fortschreibung der Bedarfsplanung weiter konkretisiert.
2. Fortgang
Nach Beschlussfassung über die Bedarfsplanung wird die Jugendamtsverwaltung Gespräche mit den Einrichtungsträgern führen, die eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Betreuungsangebote in den Jahren 2012 ff zum Ziel haben. Dabei sollen Träger von Einrichtungen in einem Versorgungsraum, aber soweit sinnvoll auch von benachbarten Versorgungsräumen, gemeinsam in die Beratung einbezogen werden.
Ziel ist es, für die Übergangszeit soviel Plätze wie erforderlich für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zur Verfügung zu stellen und soviel Plätze wie möglich als U3-Plätze zu führen.
Die generelle Zielsetzung bleibt sowohl für Drei- bis Sechsjährige, als auch für U3-Kinder bedarfsgerechte Kapazitäten vorzuhalten.
Die Jugendamtsverwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss jährlich eine angepasste Fortschreibung der Bedarfsplanung über Tagesbetreuung für Kinder vorlegen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem im Beschlussvorschlag vorgesehenen Prüfauftrag wird die Jugendamtsverwaltung unter Berücksichtigung der fachlichen und qualitativen Anforderungen sowie der in der Stadt vorhandenen Kapazitäten eine möglichst haushaltsverträgliche Lösung suchen.
Die erforderlichen Mittel müssen auf der Basis der aktualisierten Planung und der tatsächlichen Anmeldesituation zum Haushalt angemeldet werden.
Die erforderlichen Investitionen sind abhängig davon, ob Grunderwerb erforderlich ist und ob bestehende Räumlichkeiten lediglich umgestaltet werden oder ein neuer Baukörper errichtet werden muss.
Ein Zuschuss aus Landes-/Bundesmitteln ist nur zu erwarten, wenn die neu zu schaffenden Gruppen auch für Kinder im Alter von unter drei Jahren genutzt werden sollen.
Anlagen:
Bedarfsplanung über Tagesbetreuung für Kinder – Fortschreibung 2011