Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 3/1886/11 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 08.06.2011 | ||
Betreff: | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2010 a) Zustimmung zur Genehmigung eines außerplanmäßigen Aufwandes b) Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorschlag:
a) Zustimmung zu
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen
Der Rat der Stadt Wesel stimmt gem. § 83 Abs. 2 u. § 85 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung dem nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 341.850,18 € für das Haushaltsjahr 2010 zu.
b) Kenntnisnahme
von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
2010
Der Rat nimmt von den durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2010 Kenntnis.
Sachdarstellung/Begründung:
a) Zustimmung zu
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen
Bahnhof
Tunneldurchstich
Produkt Konto apl. Aufwand
09.01.01 5211000 341.850,19 €
Aufgrund der Vereinbarung mit der DB Station & Service AG und der Stadt über die Eigentumsverhältnisse im Bereich Bahnhof waren Zahlungen für den Tunneldurchstich in Höhe von 341.850,19 € als Aufwand 2010 und nicht als Investition zu buchen. Eine Investition liegt nur vor, wenn die Stadt auch Eigentümerin des erstellten Anlagegutes wird. Dies war bei den o. g. Zahlungen nicht der Fall.
Für 2010 standen lediglich Haushaltsmittel und Ermächtigungsübertragungen im investiven Bereich als Auszahlungsermächtigung zur Verfügung. Zur korrekten Verbuchung ist nachträglich für 2010 das Aufwandskonto in Höhe von 341.850,19 € zu bebuchen.
Im Ergebnisplan des Haushaltes 2010 wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt. Diese müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Rechnungen wurden wie im Vorjahr vorläufig aus dem investiven Konto bezahlt und nun dort wieder herausgebucht.
b) Kenntnisnahme von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010
Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Haushaltssatzung werden dem Rat in der Anlage aufgeführten, durch die Kämmerin im Haushaltsjahr 2010 genehmigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, in Höhe von 3.228.278,64 €, zur Kenntnis vorgelegt.
Die Deckung des Mehraufwandes und der Mehrauszahlungen konnte durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen, Aufwands- / Auszahlungsersparnissen sowie aus der Gesamtdeckung nach § 20 GemHVO gewährleistet werden.
Für die Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes „ Konjunkturpaket II“ hat die Kämmerin außerplanmäßige Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in Höhe von 827.884,46 € genehmigt. Diese Maßnahmen werden zu 100 % aus den Mitteln des Konjunkturpaketes finanziert und dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1 - Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010 nach § 83 GO NW
Anlage 2 - Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II