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Name: | ASG/1841/11/1 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 27.06.2011 | ||
Betreff: | Vorlage des Geschäftsberichtes und Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des ASG | ||
Referenzvorlage: | ASG/1841/11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage ASG 34 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel stellt den Jahresabschluss des ASG für das Wirtschaftsjahr 2010, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht fest und erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung.
Der Jahresverlust von 196.823,46 € wird
- in Höhe von 98.411,73 € auf neue Rechnung des ASG vorgetragen,
- in Höhe von 98.411,73 € durch Haushaltsmittel der Stadt Wesel ausgeglichen.
Sachdarstellung/Begründung:
1. Jahresabschluss und
Geschäftsbericht
Nach § 26
Eigenbetriebsverordnung NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss, den
Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen, zu unterschreiben und über
die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen. Die Betriebsleitung kommt
dieser Pflicht im Rahmen des Geschäftsberichtes über das Wirtschaftsjahr 2010
nach. Er beinhaltet den Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Der Geschäftsbericht enthält ferner
den Lagebericht, der gem. § 25 der
Eigenbetriebsverordnung mit dem Jahresabschluss aufzustellen ist. Im
Lagebericht, der entsprechend den Vorschriften des § 289 des
Handelsgesetzbuches aufzustellen ist, sind der Geschäftsverlauf und die Lage
des Eigenbetriebs darzustellen.
Dem Anhang sind Angaben und Erläuterungen zu den
Positionen der Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.
Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes
Der
Wirtschaftsplan 2010 sah einen Jahresverlust von 192.188 € vor. Das
Wirtschaftsjahr schließt im Ergebnis mit einem Jahresfehlbetrag von 196.823,46
€ ab.
Die nicht städtisch finanzierten Geschäftsbereiche
Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Friedhöfe haben neben
Kostenüberdeckungen, die unmittelbar den Gebührenzahlern zurückgezahlt werden
(s.Tabelle), Überschüsse von insgesamt 179.256,78 € erwirtschaftet.
Diese Überschüsse werden im Betriebsergebnis aber aufgezehrt durch die Defizite der Geschäftsbereiche
Straßenunterhaltung, Grünflächenunterhaltung und Straßen- und Grünflächenbau in
Höhe von insgesamt 366.668,93 € Diese
Entwicklung entsteht durch die seit langem nicht mehr auskömmlichen städtischen
Entgelte für erbrachte Leistungen. Hinzu
kommt, dass der ASG über die Wirtschaftsplanung 2010 hinaus Mittel für die
Beseitigung von Frostschäden in Höhe von insgesamt 328.279,31 € einsetzen
musste. Die Ergebnisse der
einzelnen Geschäftsbereiche sind im
Geschäftsberichtes (S. 19 ff) dargestellt.
Kassenkredite
hat der ASG nicht in Anspruch genommen.
Der Wirtschaftsprüfer weist
in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung darauf hin, dass das
Jahresergebnis nicht ausreichend ist, um die mittel- und langfristige
Substanzerhaltung des Betriebes und eine angemessene Verzinsung des
betriebsnotwendigen Vermögens zu gewährleisten.
Die gebührenfinanzierten Geschäftsbereiche stellen sich wie folgt dar:
Gebührenfinanzierter
Geschäftsbereich |
Gebührenabschluss 2009(€) |
Gebührenabschluss 2010 (€) |
Abfallbeseitigung |
629.751,29 |
740.535,09 |
Straßenreinigung/ Winterwartung |
125.356,26 -60.253,81 |
185.207,21 -164.398,88 |
Friedhöfe |
50.867,63 |
84.323,41 |
Der
Gebührenbereich Abfallbeseitigung
hat insgesamt positiv abgeschlossen, weil die Gesamtkosten unterhalb der
Kalkulation geblieben sind und mehr Einnahmen (insbesondere bei der
Altpapierverwertung) als geplant zu verzeichnen sind. Ergebnisverbesserungen
ergeben sich sowohl bei den Gebühreneinnahmen aus der regelmäßigen Veranlagung
als auch bei den direkten Erlösen und Erträgen. Die Kostenentwicklung Winterwartung ist naturgemäß immer
abhängig von den Wetterverhältnissen; hier hat der strenge Winter zu
signifikanten Kostenunterdeckungen geführt.
Bei der Straßenreinigung hat
sich dagegen die Kostenseite im Vergleich zum Vorjahr trotz tariflicher
Personalkostensteigerung positiv entwickelt. Dies liegt insbesondere daran,
dass das Personal und die Maschinen für die Winterwartung eingesetzt wurden und
die Kosten dort entsprechend verbucht werden mussten. Im Gebührenbereich Friedhöfe sind die Anzahl der
Bestattungen im Vergleich zu früheren Jahren deutlich gestiegen und führen zu entsprechenden
Mehreinnahmen.
Behandlung des Jahresergebnisses
Gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung hat der Betriebsausschuss den Jahresabschluss und den
Lagebericht zu beraten und an den Rat zur Feststellung weiterzuleiten. Der Rat
stellt den Jahresabschluss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des
Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des
Jahresergebnisses. Die Feststellung durch den Rat ist anschließend ortsüblich
bekannt zu geben.
Der
Geschäftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Er wird in der Sitzung ausführlich von der
Betriebsleitung erläutert.
Der zum zweiten Mal seit Bestehen des ASG ausgewiesene
Jahresverlust macht deutlich, dass die städtischen Entgelte für die Leistungen
der Straßen- und Grünflächenunterhaltung sowie den Straßen- und Grünflächenbau nicht
mehr auskömmlich sind. Die Verluste entstehen ausschließlich in diesen
Geschäftsfeldern.
Der
Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 beschlossen, der
Gemeindeprüfungsanstalt den Vorschlag zu unterbreiten, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
Partner GmbH, Krefeld mit der Prüfung des Jahresabschlusses zu
beauftragen. Im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Dr.
Heilmaier Partner GmbH beauftragt, die Prüfung vorzunehmen.
Geprüft wurden
gem. § 106 GO NW i. V. mit der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von
Abschlussprüfungen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den
Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Prüfung
wurde mit Unterbrechungen in den Monaten April bis Mai 2011 durchgeführt.
Geprüft wurden insbesondere
-
die Buchführung
-
der Jahresabschluss
zum 31.12.2010
-
der Lagebericht.
Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der
Prüfungsauftrag erstreckte sich gem. § 106 Abs. 1 GO NW auch auf die
Sachverhalte des § 53 HGrG. Ein umfangreicher Fragenkatalog (Standard Institut
der Wirtschaftsprüfer IDW) ist Bestandteil dieser Prüfung.
Der
Prüfungsbericht enthält darüber hinaus Aussagen über die wirtschaftlichen
Verhältnisse, d. h. über
-
die Vermögens- und
Finanzlage
-
den Erfolgsvergleich
-
den Wirtschaftsplan
und die
-
Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung.
Zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung:
-
Der
Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung.
-
Der
Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Eigenbetriebes.
-
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Dr. Heilmaier & Partner GmbH erteilt für den
Jahresabschluss zum 31.12.2010 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weitere Einzelheiten sind dem Prüfbericht für das
Wirtschaftsjahr 2010 zu entnehmen.
Anlagen: