Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 6/1914/11 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 04.07.2011 | ||
Betreff: | Leistungen zur Bildung und Teilhabe -Sachstand- |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 25 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Über die Neuregelungen des am 1. 1. 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches ist der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 7. 4. 2011 informiert worden.
Insbesondere wurde ein Überblick über die folgenden, in Verantwortung des Kreises Wesel, zu bearbeitenden Leistungen zur Bildung und Teilhabe und deren Finanzierung gegeben:
Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung zunächst verschiedenen Behörden zugewiesen. Erst Ende Juli 2011 soll eine Verordnung des Landes NRW rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft treten, wonach u. a. die Kreise (neben den Anträgen für SGB II und SGB XII Empfänger) auch für die Bearbeitung der Anträge von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund wurde es von Seiten des Fachbereiches Soziales des Kreises Wesel und den kreisangehörigen Sozialämtern als sinnvoll angesehen, eine Aufgabenledigung für Kinder aus allen Rechtskreisen zentral im Jobcenter anzusiedeln. Dieser Bewertung schlossen sich auch die Hauptgemeindebeamten in der HGB-Konferenz an.
Für eine zentrale Aufgabenerledigung sprechen folgende Argumente:
Inzwischen werden die Aufgaben des Kreises aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in einer vom Jobcenter und vom Kreis betriebenen sog. „Gemeinsamen Anlaufstelle“ bearbeitet.
Die Anlaufstelle hat ihre Arbeit am 2. 5. 2011 in den Räumen des Jobcenters in Wesel, Reeser Landstr. 61, aufgenommen. Die Anträge werden auch in den kreisangehörigen Kommunen entgegengenommen und an das Jobcenter weitergeleitet.
Das Team der „Gemeinsamen Anlaufstelle“ soll die Leistungen der Bildung und Teilhabe für alle Leistungsberechtigten bearbeiten. Die Anlaufstelle ist mit folgenden Schwerpunktaufgaben betraut:
Der Kreis Wesel hat auf seiner Homepage, auf die im Rahmen einer Verlinkung auch die Internetseite der Stadt Wesel unter dem Stichwort „Bildungs- und Teilhabepaket“ verweist, Hinweise gegeben, in der neben den vielfältigen Informationen auch ein Antragsformular zum Download bereitgestellt wird.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat eine umfangreiche Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket unter Beteiligung weiterer Ministerien sowie kommunaler Träger (auch der Kreis Wesel war beteiligt) erarbeitet und Ende April an Antrags- und Bewilligungsstellen verteilt. Die regelmäßig anzupassende Arbeitshilfe soll in der Praxis Hilfestellungen geben, die Vorschriften über die Gewährung der Leistungen zeitnah und gesetzeskonform anzuwenden und entscheidungserhebliche Voraussetzungen zu beachten.
Weseler leistungsberechtigte Wohngeldempfänger wurden vom Fachbereich Soziales, Wohngeldstelle, angeschrieben und auf die Antragsmöglichkeiten unter Beifügung von Antragsformularen verwiesen. Insgesamt sind 565 Haushalte mit 969 Kindern benachrichtigt worden.
Bei leistungsberechtigten Sozialhilfeempfängern -12 Haushalte mit 12 Kindern- und Asylbewerbern, die sog. Analogleistungen erhalten -2 Haushalte mit 2 Kindern-, wurde ebenso verfahren.
Die leistungsberechtigten SGB II Empfänger sind unmittelbar vom Jobcenter angeschrieben worden; für den Bereich der Stadt Wesel etwa 2.000 Personen.
Im Kreis Wesel sind insgesamt rund 20.000 Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt. Bis Mitte Juni 2011 sind bei der „Gemeinsamen Anlaufstelle“ rd. 3.800 Anträge gestellt worden.
Aufgrund der verspäteten Gesetzgebung hat der Gesetzgeber die zuständigen Stellen mit einer aufwändig zu erledigenden Aufgabe betraut. Es ist zu hoffen, dass insbesondere die „Gemeinsame Anlaufstelle“ mit den Antragstellern und vor allen auch den Anbietern diese Aufgabe in konstruktiver und kooperativer Zusammenarbeit im positiven Sinne für die betroffenen Anspruchsberechtigten erfüllt, damit die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes Kindern und Jugendlichen möglichst unbürokratisch und schnell zugute kommen.
Zum näheren Sachstand der Durchführung der Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes wird die Teamleiterin der gemeinsamen Einrichtung des Jobcenter Wesel, Frau Melanie Müller, in der Sitzung informieren.