Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/2347/12 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2012 | ||
Betreff: | 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesel (Bereich: "Am Ölhafen-Süd") - Aufstellungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 148 KB | |
![]() | Anlage 1: Übersichtsplan 542 KB | |
![]() | Anlage 2: Geltungsbereich 971 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesel für den räumlichen Geltungsbereich, der in der als Anlage ___ der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist die Entwicklung eines Industriegebietes (GI) für hafenorientierte Nutzungen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen
Vorstellungen den Scoping, die Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung/Begründung:
Die Entwicklung der
Industrieflächen um den Rhein-Lippe-Hafen (Ölhafen) erfolgt in Teilabschnitten.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: “Lippemündungsraum”) sowie
die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: “Am Ölhafen”) sind bereits
rechtskräftig.
Nun soll der südliche Teil des Hafenbereichs im Rahmen der 35. Änderung des Flächenutzungsplanes entwickelt werden. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 232 “Am Ölhafen-Süd” aufgestellt.
Anlass der planerischen Überlegungen ist die Weiterführung und Entwicklung gewerblich-industrieller Flächen im Weseler Kernbereich Lippemündungsraum. Diese angestrebte Entwicklung des großräumigen Lippemündungsraumes ist definiert in der interkommunalen Vereinbarung, die einen Branchenmix hinsichtlich gewerblich-industrieller Ansiedlungen beinhaltet.
Innerhalb der Stadt
Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Industrieflächen, so
dass der Standort Lippemündungsraum eine besondere Bedeutung für die
zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt aber auch der Region
bekommt.
Das Planungsziel ist
die Entwicklung eines Industriegebietes (GI) für hafenorientierte Nutzungen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den Beschluss entstehen unmittelbar keine Kosten. Durch die zukünftige Umsetzung der Planung fallen mittelbar Aufwendungen in der nachfolgenden Realisierungsphase an.
Die Anlagen werden nur den Vorlagen zum Stadtentwicklungsausschuss beigefügt, da diese Vorlage an alle Ratsmitglieder verteilt wird.