Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/2348/12 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2012 | ||
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 232 "Am Ölhafen-Süd" - Aufstellungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 147 KB | |
![]() | Anlage 1: Übersichtsplan 540 KB | |
![]() | Anlage 2: Geltungsbereich 971 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 “Am Ölhafen-Süd“ der Stadt Wesel für den räumlichen Geltungsbereich, der in der als Anlage ___ der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist die Entwicklung eines Industriegebietes (GI) für hafenorientierte Nutzungen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen
Vorstellungen den Scoping, die Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung/Begründung:
Zur Entwicklung der
Industrieflächen um den Rhein-Lippe-Hafen (Ölhafen) soll nun mit dem
Bebauungsplan Nr. 232 der südliche Teil des Hafenbereichs entwickelt werden.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Anlass der planerischen Überlegungen ist die Weiterführung und Entwicklung gewerblich-industrieller Flächen im Weseler Kernbereich Lippemündungsraum. Diese angestrebte Entwicklung des großräumigen Lippemündungsraumes ist definiert in der interkommunalen Vereinbarung, die einen Branchenmix hinsichtlich gewerblich-industrieller Ansiedlungen beinhaltet.
Innerhalb der Stadt
Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Industrieflächen, so
dass der Standort Lippemündungsraum eine besondere Bedeutung für die
zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt aber auch der Region
bekommt.
Das Planungsziel ist
die Entwicklung eines Industriegebietes (GI) für hafenorientierte Nutzungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss entstehen unmittelbar keine Kosten. Durch die zukünftige Umsetzung der Planung fallen mittelbar Aufwendungen in der nachfolgenden Realisierungsphase an.
Die Anlagen werden nur den Vorlagen zum Stadtentwicklungsausschuss beigefügt, da diese Vorlage an alle Ratsmitglieder verteilt wird.