Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 7/2357/12 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.05.2012 | ||
Betreff: | Ausbildung bei der Stadtverwaltung Wesel |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 164 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Wesel stimmt dem Ausbildungskonzept für den Einstellungsjahrgang 2013 zu.
Sachdarstellung/Begründung:
Zurzeit sind bei der
Stadtverwaltung Wesel 18 Nachwuchskräfte beschäftigt. Die Auszubildenden, die
ihre Abschlussprüfung in Kürze ablegen werden, sind hierin nicht eingerechnet.
§ Rückblick auf das Ausbildungsangebot 2012
Das Ausbildungsangebot 2012 sah neben den Verwaltungsberufen auch
Ausbildungsstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und für den Beruf
der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung
Bibliothek) vor.
Drei Brandmeisteranwärter/innen wurden bereits zum 01.01.2012 eingestellt.
Die nachfolgenden Ausbildungsstellen werden zum 01.08.2012 bzw. 01.09.2012
besetzt:
2 Inspektoranwärter/in für den
gehobenen Dienst
1 Aufstiegsbeamter für die Laufbahn
des gehobenen Dienstes
Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung
1 Inspektoranwärter
für den gehobenen Dienst, Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst –
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
3 Verwaltungsfachangestellte/r
1 Fachangestellte für Medien- und
Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek
§ Ausbildungsangebot 2013
Zum Ausbildungsangebot 2013 wird empfohlen, neben den Verwaltungsberufen
auch im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auszubilden.
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2013 insgesamt folgende Ausbildungsplätze
bei der Stadtverwaltung Wesel anzubieten:
2 Inspektoranwärter/in für den
gehobenen Dienst
Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung und
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
4 Verwaltungsfachangestellte/r
1 Brandoberinspektoranwärter/in für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst
1 Brandmeisteranwärter/in für den
mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
Darüber hinaus ist beabsichtigt, wieder eine Beamtin bzw. einen
Beamten des mittleren Dienstes für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen
nichttechnischen Dienstes zuzulassen.
Der
Verwaltungspersonalrat wird im Rahmen der Mitbestimmung nach dem LPVG NW und
die Gleichstellungsbeauftragte nach dem LGG NW an dem Verfahren beteiligt.