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Name: | ASG/2362/12 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 31.05.2012 | ||
Betreff: | Vorlage des Geschäftsberichtes und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des ASG |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage ASG 194 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel stellt den Jahresabschluss des ASG für das Wirtschaftsjahr 2011, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht fest und erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung.
Der Jahresgewinn in Höhe von 25.046,54 € verbleibt zum anteiligen Verlustausgleich aus Vorjahren (Stand 31.12.2011 ohne Berücksichtigung Jahresgewinn:
- 228.432,82€) im Betrieb ASG.
Sachdarstellung/Begründung:
1.
Jahresabschluss und Geschäftsbericht
Nach
§ 26 Eigenbetriebsverordnung NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss,
den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen, zu unterschreiben und
über die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen. Die Betriebsleitung
kommt dieser Pflicht im Rahmen des Geschäftsberichtes über das Wirtschaftsjahr
2011 nach. Er beinhaltet den Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Der Geschäftsbericht enthält
ferner den Lagebericht, der gem. §
25 der Eigenbetriebsverordnung mit dem Jahresabschluss aufzustellen ist. Im
Lagebericht, der entsprechend den Vorschriften des § 289 des
Handelsgesetzbuches aufzustellen ist, sind der Geschäftsverlauf und die Lage
des Eigenbetriebs darzustellen.
Dem
Anhang sind Angaben und Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz sowie zur
Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.
Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes
Der
Wirtschaftsplan 2011 sah einen Jahresverlust von 215.058 € vor, wobei die
Rückführung des Straßenneubaus in die Stadtverwaltung Wesel zum 01.01.2011 in
den Planzahlen nicht berücksichtigt wurde. Das Wirtschaftsjahr schließt im
Ergebnis mit einem Jahresüberschuss von 25.046,54 € ab.
Die nicht städtisch finanzierten
Geschäftsbereiche Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Friedhöfe haben neben
Kostenüberdeckungen, die unmittelbar den Gebührenzahlern zurückgezahlt werden
(s. Tabelle), Überschüsse von insgesamt 288.396,93 € erwirtschaftet. Diese Überschüsse werden im Betriebsergebnis aber
überwiegend durch die Defizite der
Geschäftsbereiche Straßenunterhaltung und Grünflächenunterhaltung in Höhe von
insgesamt 246.625,67 € gemindert. Diese Entwicklung entsteht durch die seit
langem nicht mehr auskömmlichen städtischen Entgelte für erbrachte Leistungen. Hinzu kommt, dass der ASG über die
Wirtschaftsplanung 2011 hinaus Mittel für die Beseitigung von Frostschäden in
Höhe von insgesamt 380.000 € einsetzen musste. Die Ergebnisse der einzelnen
Geschäftsbereiche sind im Geschäftsbericht (S. 20 ff) dargestellt.
Kassenkredite
hat der ASG nicht in Anspruch genommen.
Der
Wirtschaftsprüfer weist in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung darauf hin,
dass auch das Jahresergebnis 2011 nicht ausreichend ist, um die mittel- und
langfristige Substanzerhaltung des Betriebes und eine angemessene Verzinsung
des betriebsnotwendigen Vermögens zu gewährleisten.
Die
gebührenfinanzierten Geschäftsbereiche
stellen sich wie folgt dar:
Gebührenfinanzierter Geschäftsbereich |
Gebührenabschluss 2010
€) |
Gebührenabschluss 2011
(€) |
Abfallbeseitigung |
740.535,09 |
775.273,86 |
Straßenreinigung/ Winterwartung |
185.207,21 -164.398,88 |
-12.574,24 49.386,12 |
Friedhöfe |
84.323,41 |
-61.467,06 |
Der
Gebührenbereich Abfallbeseitigung
hat insgesamt positiv abgeschlossen, weil die Gesamtkosten unterhalb der
Kalkulation geblieben sind und mehr Einnahmen (insbesondere bei der
Altpapierverwertung) als geplant zu verzeichnen sind. Ergebnisverbesserungen
ergeben sich sowohl bei den Gebühreneinnahmen aus der regelmäßigen Veranlagung
als auch bei den direkten Erlösen und Erträgen. Die Kostenentwicklung Winterwartung ist naturgemäß immer
abhängig von den Wetterverhältnissen. Nach Jahren strenger Winter konnte 2011
erstmals wieder eine Kostenüberdeckung ermittelt werden. Bei der Straßenreinigung hat sich dagegen die
Kostenseite im Vergleich zum Vorjahr, u.a. auch wegen tariflicher
Personalkostensteigerung negativ entwickelt. Dies liegt im Vergleich zum
Vorjahr aber auch daran, dass das Personal und die Maschinen durch die Winterwartung
in diesem Jahr nicht entlastet wurden. Die Straßenreinigungsarbeiten konnten
durch den milden Winter planmäßig durchgeführt werden, so dass die Kosten dort
auch entsprechend verbucht werden mussten. Im Gebührenbereich Friedhöfe sind die Anzahl der
Bestattungen im Vergleich zu früheren Jahren deutlich gesunken und führen zu
entsprechenden Mindereinnahmen.
Behandlung des Jahresergebnisses
Gem.
§ 26 Eigenbetriebsverordnung hat der Betriebsausschuss den Jahresabschluss und
den Lagebericht zu beraten und an den Rat zur Feststellung weiterzuleiten. Der
Rat stellt den Jahresabschluss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende
des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des
Jahresergebnisses. Die Feststellung durch den Rat ist anschließend ortsüblich
bekannt zu geben.
Der
Geschäftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Er wird in der Sitzung
ausführlich von der Betriebsleitung erläutert.
Auch
wenn erstmals nach zwei Jahren wieder ein Gewinn erwirtschaftet wurde, macht
das Ergebnis deutlich, dass die städtischen Entgelte für die Leistungen der
Straßen- und Grünflächenunterhaltung auf Dauer nicht auskömmlich sind. Die
Verluste entstehen im Wesentlichen in diesen Geschäftsfeldern.
Der
Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 beschlossen, der
Gemeindeprüfungsanstalt den Vorschlag zu unterbreiten, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
Partner GmbH, Krefeld mit der Prüfung des Jahresabschlusses zu
beauftragen. Im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Dr.
Heilmaier Partner GmbH beauftragt, die Prüfung vorzunehmen.
Geprüft
wurden gem. § 106 GO NW i. V. mit der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von
Abschlussprüfungen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den
Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die
Prüfung wurde mit Unterbrechungen in den Monaten April bis Mai 2012
durchgeführt. Geprüft wurden
insbesondere
-
die
Buchführung
-
der
Jahresabschluss zum 31.12.2011
-
der
Lagebericht.
Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Prüfungsauftrag erstreckte sich
gem. § 106 Abs. 1 GO NW auch auf die Sachverhalte des § 53 HGrG. Ein
umfangreicher Fragenkatalog (Standard Institut der Wirtschaftsprüfer IDW) ist
Bestandteil dieser Prüfung.
Der
Prüfungsbericht enthält darüber hinaus Aussagen über die wirtschaftlichen
Verhältnisse, d. h. über
-
die
Vermögens- und Finanzlage
-
den
Erfolgsvergleich
-
den
Wirtschaftsplan und die
-
Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung.
Zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung:
-
Der Jahresabschluss entspricht den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
-
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
-
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Dr. Heilmaier & Partner GmbH
erteilt für den Jahresabschluss zum 31.12.2011 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Weitere Einzelheiten sind dem
Prüfbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 zu entnehmen, der den Fraktionen zur
Verfügung gestellt wurde.
Anlagen:
Geschäftsbericht