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Name: | FB 1/0018/14 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.01.2014 | ||
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 83 "Südlich vom Quadenweg", 1. Änderung gem. § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 “Südlich vom Quadenweg“ für den räumlichen Geltungsbereich, der in der Anlage ___ der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit einer Mischung aus Mehrfamilien-, Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise.
Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan der Innenentwicklung- durchgeführt. Von einer separaten Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen Vorstellungen, die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wege der Berichtigung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit der Landesplanung für die Berichtigung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.
Sachdarstellung/Begründung:
Die ehemalige Nutzung des Areals der Telekom am Schepersweg ist
aufgegeben. Lediglich ein Gebäude im südlichen Bereich an der Halterner Straße
wird seitens der Deutschen Telekom AG als Ortsvermittlungsstelle
weiterbetrieben. Mit Ermächtigung des Grundstückseigentümers ist die Corpus
Sireo Asset Management Commercial GmbH an die Stadtverwaltung Wesel mit dem
Vorschlag herangetreten, auf der Fläche eine anderweitige geeignete Nutzung zu
entwickeln.
Das ca. 18.500 m² große Quartier liegt zwischen den umliegenden Straßen
(Quadenweg, Schepersweg, Halterner Straße) und der westlich angrenzenden
Wohnbebauung "Springenbergpark".
Die Fläche befindet sich in einer integrierten Lage, auf der sich -
aufgrund der Nutzungen in der unmittelbaren Umgebung - die Entwicklung einer
Wohnbebauung anbietet.
Auf Grundlage einer im Vorfeld der Planung im Auftrag von Corpus Sireo
erstellten Marktanalyse ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
mit einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Einzel-, Doppel- sowie Reihenhäusern
vorgesehen. Der innenliegende Bereich des ehemaligen Telekom-Geländes soll
durch eine neue Erschließungsstraße zwischen dem Quadenweg und der Halterner
Straße erschlossen werden. Der von Corpus Sireo beauftragte Architekt hat eine
entsprechende Planskizze vorgelegt. (siehe Anlage)
Das Konzept entwickelt unter Berücksichtigung der baulichen Strukturen
in der Umgebung und der derzeitigen Marktsituation Grundstücke mit Größen von
etwa 180 m² bis 800 m², wobei in Abhängigkeit von den Gebäudetypen Mindestgrößen
für die Grundstücke definiert werden sollen.
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Bebauung in den umliegenden Straßen
sind die Gebäude in bis zu zweigeschossiger Bauweise vorgesehen. In Verbindung
mit weiteren Festsetzungen soll insbesondere zum Schepersweg ein einheitliches
städtebauliches Erscheinungsbild geschaffen werden.
Weiterhin sollen Mindeststandards für die Gestaltung der Gebäude
festgelegt werden. Hierzu gehören u. a. Festlegungen zur Länge von Hausgruppen,
Höhe baulicher Anlagen und zu Dachneigungen, wobei grundsätzlich Flach- und
Satteldächer zulässig sein sollen. Über die Festsetzung einer maximal
zulässigen Zahl von Wohneinheiten wird die Bebauungsdichte zusätzlich geregelt.
Die Vereinbarkeit mit der an der Halterner Straße vorhandenen
gewerblichen Nutzung wird im Rahmen des weiteren Planverfahrens untersucht.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post dargestellt. Eine entsprechende
Festsetzung liegt im Bebauungsplan Nr. 83 "Südlich vom Quadenweg"
vor. Die Umsetzung der Planung bedingt eine Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie des Bebauungsplanes.
Der Eigentümer beabsichtigt, nicht selbst als Bauherr der Hochbauten
aufzutreten, sondern die Flächen entsprechend dem Planungskonzept weiter zu
vermarkten. Obwohl die wesentlichen Planungsinhalte und -leistungen seitens des
Grundstückseigentümers erbracht werden, soll der Bebauungsplan aus diesem
Grunde als angebotsorientierte Planung entwickelt werden.
Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) durchgeführt werden, da dabei die notwendige Änderung des
Flächennutzungsplanes im Wege der Anpassung - also ohne zusätzliches,
komplexes Aufstellungsverfahren - erfolgen kann. Darüber hinaus kann auf
die Erarbeitung eines Umweltberichtes verzichtet werden; der Eingriff in Natur
und Landschaft gilt als ausgeglichen. Die Artenschutzrechtlichen Bestimmungen
sind indes auch hier anzuwenden.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen
vor. Von der Möglichkeit, auf eine frühzeitige Beteiligungsphase zu verzichten,
soll nicht Gebrauch gemacht werden, da sich in der Planungspraxis gezeigt hat,
dass mit dieser Beteiligung frühzeitig Erkenntnisse gesammelt und noch günstig
in die Planung eingearbeitet werden können. Die notwendige Abstimmung mit der
Landesplanung zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Verfahren
nach § 13a BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Die Entwicklung der Fläche liegt im öffentlichen Interesse. Mit ihr wird
eine im bebauten Bereich brachliegende Fläche reaktiviert. Dies entspricht den
Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes. Es handelt sich mithin um eine
Entwicklung, die ganz im Sinne des Klimaschutzes und der Einsparung von Flächen
im Außenbereich steht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der derzeitige Eigentümer wird sich im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages bzw. eines Erschließungsvertrages zur Übernahme entstehender Kosten
und Leistungen verpflichten. Neben Planungsleistungen betrifft dies unter
anderem auch die vorgesehene neue Erschließungsstraße.
Anlagen:
Die Anlagen werden nur der Vorlage zum Ausschuss für Stadtentwicklung beigefügt, da diese an alle Ratsmitglieder versandt wird.
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Räumlicher Geltungsbereich
Anlage 3: Derzeitige FNP-Darstellung
Anlage 4: Derzeitiges Planungsrecht BPL Nr. 83 “Südlich vom Ouadenweg“
Anlage 5: Bebauungskonzept