Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 3/0278/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.09.2015 | ||
Betreff: | 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Wesel vom 17.12.1997 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 152 KB | |
![]() | 2015.10.01 Änderung Entwässerungssatzung 126 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Wesel vom 17.12.1997.
Sachdarstellung/Begründung:
Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft
getreten. Durch diese Änderung wurde in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung
für eine Rechtsverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung
(Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen) ist am 09.11.2013 in
Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat es
den Gemeinden freigestellt, ob sie
eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchten oder nicht.
Hier wird eine Formulierung vorgeschlagen (Abs. 6, Satz 3), die auch in
Voerde Anwendung findet. Nur in begründeten Fällen wird von der Stadt Wesel ein
Dichtheitsprotokoll angefordert. Der übrige Satzungstext des § 15 entspricht
der Mustersatzung.
Das Muster des Städte- und Gemeindebundes ist mit dem Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW abgestimmt
worden.
Die
Entwässerungsatzung der Stadt Wesel ist zuletzt 1997 grundlegend überarbeitet
worden. Das
Umweltministerium NRW hat einen Entwurf für das künftige LWG NRW erarbeitet. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Stand: 23.6.2015) wird das LWG
neugefasst. Eine
Vielzahl von Paragraphen wird entfallen oder zumindest inhaltlich gekürzt
werden, weil im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 die
Gesetzgebungskompetenz für das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von der
Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebung gewechselt ist. Der
Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit im Anhörungsverfahren für die Verbände.
Die Änderungen werden es erforderlich machen, die Satzung nach Inkrafttreten
des neuen Landeswassergesetzes neu zu fassen.
Anlagen:
1. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung - der Stadt Wesel vom 17.12.1997