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Name: | FB 1/0324/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 19.10.2015 | ||
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 141 "Nordstraße - Aachener Straße", 1. Änderung gem. § 13a BauGB - Erneuter Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die erneute Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141 “Nordstraße / Aachener Straße“ für den räumlichen Geltungsbereich, der in der Anlage ___der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist die städtebaulich verträgliche
Weiterentwicklung von Flächen für Einfamilienhausnutzungen im Nahbereich der
Kernstadt.
Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan der Innenentwicklung- durchgeführt. Von einer separaten Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen Vorstellungen, die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung/Begründung:
Der Rat der Stadt Wesel hat am 28.11.2012 die ursprüngliche Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 141 „Nordstraße – Aachener Straße“ beschlossen. Ziel
der Planung ist weiterhin eine städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung von
Flächen für Einfamilienhausnutzungen im Nahbereich der Kernstadt. Das
Aufstellungsverfahren soll nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) durchgeführt werden, was die erneute Einholung des
Aufstellungsbeschlusses begründet. Auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes
kann verzichtet werden; der Eingriff in Natur und Landschaft gilt als
ausgeglichen.
Die Voraussetzungen zur Anwendung nach § 13 a BauGB
liegen vor. Von der Möglichkeit, auf eine frühzeitige Beteiligungsphase zu
verzichten, soll nicht Gebrauch gemacht werden, da sich in der Planungspraxis
gezeigt hat, dass mit dieser Beteiligung frühzeitig Erkenntnisse gesammelt und
in die Planung eingearbeitet werden können.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht
erforderlich, da die Fläche schon als
Wohnbaufläche ausgewiesen ist.
Große Flächenanteile im Innenbereich des seit 1982
rechtskräftigen Bebauungsplanes konnten bisher keiner baulichen Entwicklung
zugeführt werden. Aufgrund eigentumsrechtlicher Entwicklungen besteht nunmehr
die Chance die bisher unbebauten Bereiche nach heutigen städtebaulichen
Vorstellungen zu entwickeln. Die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet
(WA) wird beibehalten. Primär sollen die zum damaligen Zeitpunkt üblichen
großzügig bemessenen Baufenster durch kleinteilige neu geordnet werden, so dass
die städtebaulich gewünschte Einfamilienhausbebauung bauleitplanerisch
abgesichert werden kann. Das Planungsziel erfordert eine entsprechend
angepasste Erschließungs- und Grünordnungsstruktur, die durch eine Änderung des
Bebauungsplanes abzusichern ist.
Die ca. 8.435 m² große Fläche liegt zwischen den
umliegenden Straßen Nordstraße im Norden, Grünstraße im Osten, Aachener Straße
im Süden und Reeser Landstraße im Westen.
Die Fläche befindet sich in einer integrierten Lage, auf der sich – aufgrund der Nutzungen in der unmittelbaren Umgebung – die Entwicklung einer Wohnbebauung anbietet.
Finanzielle Auswirkungen
Durch den
Beschluss entstehen unmittelbar keine Kosten.
Anlagen:
Die Anlagen werden nur der Vorlage zum Ausschuss für Stadtentwicklung beigefügt, da diese an alle Ratsmitglieder versandt wird.
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Derzeitiges Planungsrecht
Anlage 4: Rechtsgültiger Flächennutzungsplan