Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/0331/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.10.2015 | ||
Betreff: | Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit NKF-Produktplan und Anlagen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 150 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt, den Entwurf des NKF-Produkthaushaltes 2016 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss und die Fachausschüsse zu verweisen.
Sachdarstellung/Begründung:
Der gemäß § 78 ff. der
Gemeindeordnung am 28.09.2015 vom Kämmerer aufgestellte und von der
Bürgermeisterin festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2016 schließt im
Ergebnisplan mit einem Defizit von 7.903.255 € ab. Es besteht weiterhin ein strukturelles Defizit, d.h. die lfd. Erträge
reichen nicht aus, um die lfd. Aufwendungen zu decken. Da ein Ausgleich über
die Ausgleichsrücklage erfolgen kann, gilt der Haushalt formal als ausgeglichen
und muss der Aufsichtsbehörde – dem Kreis Wesel – lediglich angezeigt werden. Die
Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach dieser Anzeige öffentlich
bekannt gemacht werden. Aufgrund eines
Erlasses des Innenministeriums NRW vom 12.05.2014 kann die Aufsichtsbehörde die
Zustimmung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung allerdings zurückstellen,
bis der Jahresabschluss 2013 vom Rat bestätigt ist.
Gegenüber des im Haushaltsplan 2015 für das Jahr 2016 geplanten
Jahresfehlbetrages in Höhe von 5.218.207 € ergibt sich eine Defiziterhöhung von
rd. 2,7 Mio. €. Das Defizit für die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019 bewegt
sich im Jahresdurchschnitt bei rd. 3,4 Mio. €.
Die aktuelle Flüchtlingssituation wirkt sich deutlich auf die
Kostensituation in den Kommunen aus. Auch wenn jedes menschliche Schicksal
Berücksichtigung und Beachtung zu finden hat, muss man doch auf die erhebliche
Kostensteigerung im Bereich der Leistungsgewährung für ausländische Flüchtlinge
hinweisen.
Zur Finanzierung der in 2016 geplanten Investitionsmaßnahmen ist eine
Kreditaufnahme in Höhe von rd. 6,4 Mio. € veranschlagt. Dem stehen
Tilgungsleistungen von rd. 5,1 Mio. € gegenüber. Die Schwerpunkte bei den
Investitionen liegen in der Erweiterung und Sanierung des Kanalnetzes und der
Kläranlage sowie im Straßenneubau.
Mit der jährlichen Verabschiedung des Haushaltsplans beschließt der Rat
auch den Stellenplan der Verwaltung, der als Pflichtanlage dem Haushaltsplan
beizufügen ist. Der Stellenplan bildet eine allgemeine Richtlinie der
Personalwirtschaft der Verwaltung. Er enthält die zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben
unbedingt notwendigen Stellen, gegliedert nach Art, Zahl und Stellenbewertung.
Der Entwurf des Stellenplanes 2016 ist als Anlage dem Produkthaushalt (Band 1,
Seite 89) beigefügt.
Ebenfalls zusammen mit dem Haushalt wird dem Rat und den Einwohnern der
Beteiligungsbericht zur Kenntnis gebracht. Der Beteiligungsbericht enthält
insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die
Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.
Neben den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen sind jeweils die
Abschlussdaten der Vorjahre und Vorvorjahre zu Vergleichszwecken abgedruckt.
Der Beteiligungsbericht 2015 enthält die Jahresabschlussdaten für das geprüfte
Geschäftsjahr 2014.
Die Verabschiedung des Haushaltes 2016 ist für den 15.12.2015 vorgesehen.
Der Entwurf des NKF-Produkthaushaltes befindet sich zurzeit im Druck und wird nach Fertigstellung spätestens bis zum 05.11.2015 an die Ratsmitglieder verteilt.
In der Sitzung wird ergänzend berichtet.