Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/0339/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 26.10.2015 | ||
Betreff: | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Vorfinanzierung der entstehenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von 130 Flüchtlingen in der Notunterkunft Wesel I in Form einer außerplanmäßigen Ausgabe |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 140 KB | |
![]() | 26.10.2015 Dringlichkeitsentscheidung 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 GO NRW durch die Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und die Ratsmitglieder Jürgen Linz, Ludger Hovest und Ulrich Gorris am 26.10.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Vorfinanzierung der entstehenden Kosten zur Unterbringung und Versorgung von 130 Flüchtlingen in Wesel in Form eines außerplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 600.000 Euro.
Sachdarstellung/Begründung:
Siehe anliegende Dringlichkeitsentscheidung vom 26.10.2015.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 26.10.2015