Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | IV/0351/15 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 27.10.2015 | ||
Betreff: | Sanierung der L 460/ Kreuzung Imgrund hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.07.2015 |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 29.07.2015 beantragt die
SPD-Fraktion, beim Landesbetrieb StrassenNRW darauf hinzuwirken, dass im Zuge
des 2. Teils der Oberflächensanierung der L 460/Xantener Straße der
Kreuzungsbereich mit der Büdericher Straße dahingehend erweitert wird, dass auf
der L 460 jeweils eine eigene Fahrspur je Richtung eingerichtet und die
Kreuzung mit einer LSA gesichert wird. Darüber hinaus wird für die gesamte
Strecke der L 460 ab der B 58n/Ortsumgehung Büderich bis zur B 57 in
Xanten/Birten durchgängig eine Beschränkung auf die Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h (in Kreuzungs-/Einmündungsbereichen ggf. weniger) in Verbindung mit
Überholverbot angeregt.
Polizei und StrassenNRW wurde Gelegenheit gegeben,
Stellung zu nehmen.
Die Polizei teilte in ihrer Stellungnahme vom
19.10.2015 mit, dass es im Zeitraum ab dem 01.01.2013 insgesamt 5 (fünf)
Unfälle gab, die polizeilich aufgenommen wurden. Hierbei handelte es sich in
einem Fall um einen Abbiegeunfall, bei dem ein Fahrzeugführer beim
Linksabbiegen von der L 460 in die Büdericher Straße ein entgegenkommendes
Motorrad übersah, die anderen vier Unfälle sind Einbiegeunfälle, bei denen
Fahrzeugführer auf der untergeordneten Büdericher Straße die Vorfahrt des
Querverkehrs nicht beachtet haben.
Alle Unfälle resultieren aus dem individuellen
Fehlverhalten der Fahrzeugführer. Die Unfälle begünstigende Faktoren in der
Örtlichkeit sind nicht erkennbar. Die Sicht aus den untergeordneten Straßen
wird nicht eingeschränkt, Fahrzeige auf der Vorfahrtsstraße sind bereits aus größerer
Entfernung zu erkennen. Bei einem DTV-Wert von rund 13.000 Fahrzeugen
(Messstelle im Bereich Xanten) ist die Kreuzung bei 5 Unfällen in 2 ¾ Jahren
als unauffällig anzusehen. Als Häufungsstelle ist sie in den letzten Jahren
nicht in Erscheinung getreten.
Auf mündliche Rückfrage hin wurde die Stellungnahme
dahingehend ergänzt, dass auch keine Vorkommnisse bekannt sind, die eine
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h und ein Überholverbot sachlich
begründen würden.
Auch StrassenNRW sieht aufgrund der unauffälligen Verkehrslage keinen Anlass, bauliche Veränderungen vorzunehmen und/oder den Verkehr durch weitere Geschwindigkeitsreduzierungen und ein durchgängiges Überholverbot einzuschränken. Außerdem seien nur Mittel für die Sanierung der Oberfläche bereitgestellt worden, für eine bauliche Änderung der Kreuzung und/oder die Installierung einer LSA sind derzeit keine Mittel vorhanden. Auch wird darauf hingewiesen, dass bereits für die L 460 ab der B 58 n bis über die Kreuzung Büdericher Straße hinaus eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abgeordnet ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine |
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Investition |
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Beiträge/Zuschüsse |
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Aufwand lfd. Jahr |
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Ertrag lfd. Jahr |
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Aufwand in den ersten fünf Jahren |
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Ertrag in den ersten fünf Jahren |
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davon Personalaufwand über 5 Jahre |
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Saldo Aufwand/Ertrag über 5 Jahre |
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Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion vom 28.07.2015
Anlage 2 – Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Wesel
Anlage 3 – Stellungnahme Landesbetrieb Straßen.NRW
Anlage 4 - Lageplan