Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/0402/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2015 | ||
Betreff: | Umgestaltung der Brandstraße und der Windstege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 156 KB | |
![]() | Anlage 01: Straßenausbauplan Brandstraße und Windstege 869 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
vorbehaltlich der Bewilligung einer Zuwendung aus Städtebauförderungsmitteln,
den Umbau der Windstege einschließlich Oberflächenentwässerung und Beleuchtung
gemäß vorgelegter und erläuterter Planung.
Gleichzeitig nimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung die modifizierte Planung der Brandstraße vor dem Hintergrund der durchgeführten Bürgerinformation und den damit verbundenen Anregungen aus der Bürgerschaft sowie den politischen Anregungen, die am 09.09.2015 im Stadtentwicklungsausschuss geäußert wurden, zur Kenntnis.
Sachdarstellung/Begründung:
Im Stadtentwicklungsausschuss am 09.09.2015 wurde
die Planung der Brandstraße vorgestellt und der Ausbau vorbehaltlich der
Bewilligung einer Zuwendung aus Städtebauförderungsmitteln sowie unter
Berücksichtigung einer Bürgerinformation, Sitzgelegenheiten und einer
E-Bike-Ladestation beschlossen.
Die Bürgerinformation zur Brandstraße fand im
Zeitraum vom 06.10.2015 bis zum 23.10.2015 im Rathausanbau der Stadt Wesel in
den Räumen 230 und 234 des Teams 14 Bauleit- und Verkehrsplanung während der
allgemeinen Öffnungszeiten und auf Wunsch auch außerhalb der allgemeinen
Öffnungszeiten nach Absprache statt. Die Bürgerinformation führte zu kleineren
Änderungen, die in die Planung aufgenommen wurden. Gleichzeitig wurden die im
Stadtentwicklungsausschuss am 09.09.2015 geäußerten Anregungen aus der Politik
bei der modifizierten Planung berücksichtigt.
Aus den Längsparkplätzen in der Straßenmitte wurden
Schrägparkplätze, die das Ein- und Ausparken auch für mobilitätseingeschränkte
Menschen erheblich vereinfachen. Gleichzeitig beträgt die Stellplatzbreite bei
der Schrägaufstellung 2,75 m statt
der in den Richtlinien festgelegten Breite von 2,5 m. Die Stellplatzbreite
ermöglicht nun einen größeren Komfort sowohl beim Ein- und Aussteigen als auch
beim Be- und Entladen. Die Behindertenparkplätze wurden auf der Grundlage der
Bedürfnisse von Anwohnern platziert.
Eine E-Bike-Ladestation wurde ebenfalls in
Verbindung mit Fahrradabstellplätzen im Straßenraum in Höhe der Hausnummer 1
positioniert. Die Fahrradabstellplätze vor den Hausnummern 8 und 14 - 20
entfallen, wie im Stadtentwicklungsausschuss am 09.09.2015 gewünscht.
Eine Sitzgelegenheit wurde aktuell im Straßenraum
untergebracht. Sollten nach Fertigstellung des Ausbaus an weiteren Stellen
Sitzgelegenheiten gewünscht werden, so können diese noch nachgerüstet werden.
Ähnlich verhält es sich mit den Fahrradstellplätzen.
Der Bauverein hatte die Anregung, versenkbare
Müllcontainer im Straßenraum zu installieren. Nach Rücksprache mit dem ASG gibt
es dafür keine vorhandenen Müllfahrzeuge. Eine Anschaffung der dafür
notwendigen Fahrzeuge ist kurz- bzw. mittelfristig nicht geplant.
Der Baumstandort in der Straßenmitte der
Brandstraße in Höhe der Hausnummer 12 entfällt, um das Rangieren mit den großen
LKW, die den Kaufhof anliefern, zu erleichtern. Dafür wird in Höhe der
Hausnummern 2 - 6 das Grünband in der Straßenmitte um drei Baumstandorte
ergänzt.
Die Anzahl der Baumstandorte bleibt mit insgesamt
18 Bäumen gegenüber der vorgestellten Planung im Stadtentwicklungsausschuss vom
09.09.2015 unverändert. Trotz deutlicher Komfortverbesserung (Breite der
Parkplätze 2,75 m) verändert sich die Anzahl der Parkplätze gegenüber der
vorgestellten Planung (Längsparken in der Fahrbahnmitte) vom 09.09.2015 von
53-58 Parkplätzen nur geringfügig auf 51-56 Parkplätze.
Hinsichtlich des Anwohnerparkens wurde bei der
Bürgerinformation darauf hingewiesen, dass Dauerparkplätze in unmittelbarer
Nähe (Parkhaus Kaufhof) angemietet werden können. Nach aktuellen Informationen
durch den Betreiber des Parkhauses sind mit Stand November 2015 100 Parkplätze
dauerhaft vermietet und weitere 100 Parkplätze zur dauerhaften Vermietung noch
frei.
Im Zuge des Umbaus der Brandstraße prüft die Verwaltung
aktuell, auch Fördermittel für den Umbau der Windstege zu erhalten, da es sich
bei der Windstege um ein untergeordnetes ca. 45 m langes Verbindungstück
handelt, das noch nicht umgebaut ist und zwischen der Fußgängerzone und der neu
umzugestaltenden Brandstraße liegt. Der Straßenausbau der Windstege ist ohnehin
im nächsten Jahr gemäß Investitionsprogramm geplant. Voraussichtlich beträgt
der Fördersatz 75%. Der Umbau der Windstege könnte dann in einem Zug mit dem
Umbau der Brandstraße erfolgen.
Die
Planung der Windstege sieht auf beiden Seiten einen 2,0 m breiten Gehweg mit
einem Flachbord vor. Dies stellt eine deutliche Verbesserung vor dem
Hintergrund der Gehwegbreiten besonders im Bereich auf der Seite des Kaufhofs
zur Istsituation dar. Besonders mobilitätseingeschränkte Menschen profitieren
von einem Umbau aufgrund der breiteren Gehwegflächen. Die Windstege verjüngt
sich im Fahrbahnverlauf von 7,0 m auf 3,5 m in Richtung Fußgängerzone. Die
Stellplätze werden so platziert, dass sie keine Beeinträchtigung für den
Anlieferverkehr des Kaufhofs darstellen.
Fahrbahnaufbau und Aufbau Stellplätze:
10 cm Betonsteinpflaster,
4 cm Pflasterbettung,
25 cm Schottertragschicht und
36 cm Frostschutzschicht
(Gesamtaufbau: 75 cm).
Aufbau der Gehwege:
8 cm Betonsteinpflaster,
4 cm Pflasterbettung,
25 cm Schottertragschicht und
38 cm Frostschutzschicht
(Gesamtaufbau: 75 cm).
Das
anfallende Oberflächenwasser wird über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe
der Kanalisation zugeführt. Eine Erneuerung des Kanals ist in diesem Abschnitt
nicht erforderlich.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Änderungen auf der Grundlage der Bürgerinformation
sowie den politischen Anregungen im Bereich der Brandstraße haben keine
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Die
Straßenbaukosten für die Windstege betragen ca. 62.000€. Mittel sind im Entwurf
des Haushalts 2016 unter dem Produkt 12.01.01 "Neubau von Straßen"
veranschlagt. Die Maßnahme wird nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen
abgerechnet. Aktuell wird von der Verwaltung geprüft, ob ebenfalls
Städtebauförderungsmittel in Höhe von 75% für die Windstege in Verbindung mit
dem Ausbau der Brandstraße zur Verfügung gestellt werden können.
Anlagen:
Anlage 01: Straßenausbauplan Brandstraße und Windstege