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Name: | T 08/0405/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.11.2015 | ||
Betreff: | 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücks-entwässerungsanlagen und die Erhebung der Kleineinleiterabgabe im Gebiet der Stadt Wesel - Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Grundstücksentwässerungsanlagen zur Kenntnis und beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Erhebung der Kleineinleiterabgabe im Gebiet der Stadt Wesel in der dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügten Fassung.
Sachdarstellung/Begründung:
Die in der Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 führt zu folgenden Ergebnissen:
Kleinkläranlagen (Spalte 6)
Der Gebührenbedarf 2016 liegt nur rd. 200 € über der Kalkulation des Jahres 2015. Dennoch ergeben sich für das kommende Jahr erhöhte Gebühren. Grund hierfür ist in erster Linie eine geringere Abwassermenge. Zudem ist noch ein Fehlbetrag aus Vorjahren auszugleichen; dieser ist gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von 3 Jahren auszugleichen.
Die zurzeit gültige Gebühr von 35,00 €/m³ für die Abfuhr des Klärschlamms steigt um 7,00 €/m³ auf nunmehr 42,00 €/m³.
Der m³-Gebührensatz findet nach der Satzung nur Anwendung bei vollbiologischen Kleinkläranlagen und Anlagen auf gewerblich genutzten Grundstücken.
Im Übrigen wird der Personenmaßstab für die Gebührenerhebung zugrunde gelegt. Der Gebührensatz von bisher 100,00 €/Person bleibt in 2016 konstant.
Abflusslose Gruben (Spalte 7)
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2016 ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 14.000 € gesunken; dies ist auf die Ausweisung eines geringeren Fehlbetrages zurückzuführen.
Die Entsorgungskosten bleiben im Jahr 2016 mit 15,00 €/m³ unverändert. Der m³-Gebührensatz findet ausschließlich bei gewerblich genutzten Grundstücken Anwendung.
Bei der Personengebühr steigen die Entsorgungskosten je angeschlossener Person infolge geringerer Personenzahl; dies führt zu einem höheren Gebührensatz. Die Personengebühr steigt von bisher 315,00 €/Person/jährlich um 5,00 €/Person/jährlich auf 320,00 €/Person/jährlich.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung 2016
Anlage 2: Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2014
Anlage 3: 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen und die Erhebung der
Kleineinleiterabgaben im Gebiet der Stadt Wesel vom 01.12.1995 in der
Fassung vom 17.12.2014