Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/0406/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.11.2015 | ||
Betreff: | 14. Satzung der Stadt Wesel über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mit Ausnahme der Issel im Gebiet der Stadt Wesel vom 20.10.1993 - Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 148 KB | |
![]() | Gebührenbedarfsberechnung 2016 6 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016. Die Gebühren für die Wasser- und Bodenverbände
a) „Obere Issel“ in Höhe von 23,39 €/ha
b) „Mittlere Issel“ in Höhe von 10,21 €/ha und
c) „Untere Issel“ in Höhe von 22,90 €/ha
bleiben im Jahr 2016 unverändert.
Sachdarstellung/Begründung:
Gemäß § 2 der o.g. Satzung legt die Stadt Wesel den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zum Unterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände entsteht, als Gebühren auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer um. Es wird jeweils der Aufwand des vorangegangenen Rechnungsjahres umgelegt.
Die sich für 2016 ergebenden Gebührensätze können der in Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung entnommen werden.
Da sich weder die Beiträge, die die einzelnen Wasser- und Bodenverbände erheben noch die zu veranlagenden Flächen verändert haben, bleiben die Gebühren im Jahr 2016 unverändert.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2016