Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/0409/15 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 17.11.2015 | ||
Betreff: | Sachstand zum Dorfinnenentwicklungskonzept Büderich Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 149 KB | |
![]() | 151030 CDU-Antrag Sachstandsbericht 574 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit
Schreiben vom 30.10.2015 beantragt die CDU-Fraktion einen Sachstandsbericht zum
Dorfinnenentwicklungskonzept Büderich, zu LEADER und zur Umgestaltung der
Weseler Straße.
Die
Verwaltung verweist hierzu auf den Ratsbeschluss vom 29.04.2015. Der Rat beschloss,
vorbehaltlich einer Förderung aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 – 2020
ein Dorfinnenentwicklungskonzept für Büderich zu erstellen.
Grundlage
der Förderung ist, wie in dem Beschluss erwähnt, das Förderprogramm des Landes
NRW für den ländlichen Raum. Mit diesem Programm setzte NRW die Förderung der
Europäischen Union für den ländlichen Raum (ELER) in nationales Recht um.
Obschon die Förderperiode schon im Jahr 2014 begann, wurde das NRW-Programm
erst im Februar 2015 von der EU genehmigt.
Damit
war jedoch noch nicht die Beantragung der Fördermittel für die in diesem
Programm aufgeführten verschiedenen Fördertatbestände möglich. Vielmehr war
durch das Ministerium noch ein Ausführungserlass zu erarbeiten. Dieser Erlass
liegt auch 9 Monate nach Genehmigung des NRW-Programms noch nicht vor.
Angekündigt war er zunächst für Anfang Herbst 2015. Mittlerweile wird mit einer
Veröffentlichung erst Anfang 2016 gerechnet.
Dieser
Umstand ist aus mehreren Gründen unbefriedigend. Das Land NRW verbindet die Erstellung
eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes mit der Förderung anderer Maßnahmen. So
gibt es höhere Fördersätze (65 % statt 45 %) für die dorfgerechte Gestaltung
von Dorfstraßen und Plätzen sowie für Begrünungen, also auch für die
Umgestaltung der Weseler Straße. Und für den Erhalt ländlicher Bausubstanz mit
ortsbildprägendem Charakter im Ortskern an private Eigentümer sowie für
Investitionen in Freizeit- und Tourismusinfrastruktur ist die Erstellung eines
Dorfinnenentwicklungskonzeptes zwingende Voraussetzung.
Darüber
hinaus hat das Land NRW in der neuen Förderperiode weitere Regeln aufgestellt.
So wird über die Anträge zur Förderung grundsätzlich nur zu bestimmten
Stichtagen und unter Anwendung von „landesweit einheitlichen Auswahlkriterien“
entschieden. Weitere Verzögerungen sind damit vorprogrammiert.
Die
Verfahren, um an die von Europäischer Union und Land NRW in Broschüren und auf
Internetseiten ausführlich dargestellten Fördermittel zu gelangen, sind den
Bürgerinnen und Bürgern, den Heimatvereinen und anderen Initiativen auf dem
Land aufgrund des bürokratischen Ablaufs und des langen Verfahrens nur schlecht
oder nicht vermittelbar.
Der
noch nicht veröffentlichte Ausführungserlass wirkt sich nicht nur auf den Start
zur Erstellung eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes für Büderich sowie
anschließend auf die Umgestaltung der Weseler Straße aus. Auch die Umsetzung
von Projekten im Rahmen des LEADER-Prozesses durch die Lokale Aktionsgruppe
Lippe-Issel-Niederrhein e.V. ist ohne den Ausführungserlass derzeit nicht
möglich. Dies ist vor allem deshalb kritisch zu bewerten, weil als
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung zur Aufnahme in diese
Förderkulisse eine intensive Bürgerbeteiligung gefordert war. Wie aber sollen
Menschen zum weiteren „Mitmachen“ motiviert werden, wenn zwischen ihrem
Engagement in der Bewerbungsphase und dem möglichen Start in die Umsetzung von
Projekten mehr als 12 Monate vergehen?
Dass es bei der Förderung von Maßnahmen auf kommunaler Ebene aus Steuergeldern auch anders geht, zeigen die Förderprogramme des Bundes aus dem Konjunkturpaket II sowie ganz aktuell aus dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz.
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2015