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Name: | T 08/0412/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.11.2015 | ||
Betreff: | Erlass der Haushaltssatzung 2016 und Festsetzung des Haushaltsplanes 2016 mit seinen Anlagen / Stellenplan 2016 | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | T 08/0412/15/1 |
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt, jeweils unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung beschlossenen Veränderungen, die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen.
2. Der Rat beschließt, dass die Fördermittel aus dem Kommunal-investitionsförderungsgesetz unter den Kriterien „Haushaltsausgleich“ und dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur, insbesondere der energetischen Sanierung von Einrichtungen der städtischen Schulinfrastruktur, verwendet werden.
3. Der Rat beschließt, für die in der Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen des Jahres 2016 Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu verwenden.
4. Der Rat beschließt den im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 dargestellten Stellenplan für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung beschlossenen Veränderungen.
Sachdarstellung/Begründung:
1. Haushalt 2016
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen wurde am 28.09.2015 vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin festgestellt. Der Etatentwurf wurde am 10.11.2015 in den Rat der Stadt Wesel eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde am 18.11.2015 öffentlich bekannt gemacht und zur Einsicht ausgelegt. Einwendungen, die bis einschließlich 02.12.2015 erhoben werden konnten, liegen keine vor.
Seit der Auf- und Feststellung der Haushaltssatzung haben sich eine Reihe von Veränderungen im Ergebnisplan und im Finanzplan ergeben. Diese sind den beigefügten Veränderungslisten zu entnehmen.
Dort aufgeführt sind auch alle bekannt gewordenen Veränderungswünsche aus Fraktionsanträgen. Diese Anträge sind zusätzlich als Anlage beigefügt.
Im Ergebnis führen alle Änderungen in der Ergebnisplanung (Anlage 1) des Jahres 2016 zu einem Defizit in Höhe von 4.909.501 €. Gegenüber dem Haushaltsentwurf bedeutet das für 2016 eine Verbesserung um 2.993.754 €. Für das Planungsjahr 2017 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 1.265.615 €, für 2018 ein Defizit in Höhe von 1.267.906 € und für 2019 ein Defizit von 1.179.864 €.
In der Anlage 2 sind die Veränderungen der im Finanzplan auszuweisenden Investitionstätigkeiten aufgeführt. Im Ergebnis ist zur Finanzierung dieser Maßnahmen in 2016 eine Kreditermächtigung in Höhe von 6.265.076 € erforderlich.
Gegenüber der im Entwurf der Haushaltssatzung veranschlagten Kreditermächtigung ergibt sich für 2016 ein um 128.799 € verringerter Bedarf.
Für das Planungsjahr 2017 ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 5.298.625 €. Das Planungsjahr 2018 weist einen Kreditbedarf in Höhe von 7.591.764 € und das Jahr 2019 einen Kreditbedarf von 6.558.388 € aus.
Da das ausgewiesene Defizit im Jahr 2016 durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann, gilt der Haushalt formal als ausgeglichen und muss dem Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde lediglich angezeigt werden.
2. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)
Nachdem das Bundesgesetz zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –
KInvFG) am 30.06.2015 und das Landesgesetz zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) am
02.10.2015 in Kraft getreten sind, hat der Verwaltungsvorstand dazu in seiner
Sitzung vom 27.10.2015 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen.
Aufgaben der Arbeitsgruppe sind die Sondierung, Aufbereitung und Präsentation
der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie die Sammlung und Bewertung von
intern und extern vorgelegten Investitionsmaßnahmen.
Die bisher gesammelten Maßnahmen setzen einen
Schwerpunkt in der Bildungsinfrastruktur mit der Zielsetzung, Einrichtungen der
städtischen Schulinfrastruktur energetisch zu sanieren.
3. Einzelmaßnahmen nach dem
KInvFöG NRW
Unter Berücksichtigung des Haushaltsausgleiches wurde entsprechend ein Maßnahmenkatalog für 2016 auf Basis des KInvFöG NRW erarbeitet, der als Anlage 3 aufgeführt ist.
4. Stellenplan
Mit der jährlichen Verabschiedung des Haushaltsplans beschließt der Rat auch den Stellenplan der Verwaltung, der als Pflichtanlage dem Haushaltsplan beizufügen ist. Der Stellenplan bildet eine allgemeine Richtlinie der Personalwirtschaft der Verwaltung. Er enthält die zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben unbedingt notwendigen Stellen, gegliedert nach Art, Zahl und Stellenbewertung.
Der Stellenplan ist maßgebend für die Anstellung, Beförderung und Höhergruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und dient als Bemessungsgrundlage für die im Haushaltsplan zu veranschlagenden Personalaufwendungen.
Der Stellenplan 2016 ist auf den Seiten 89 bis 114 im Band 1 des Entwurfes zum Produkthaushalt 2016 abgedruckt.
Anlagen:
Anlage 1 - Veränderungsliste Ergebnisplan
Anlage 2 - Veränderungsliste Finanzplan
Anlage 3 - Maßnahmen KInvFöG NRW
Anlage 4 - Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2015
Anlage 5 – Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2015
Anlage 6 – Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2015
Anlage 7 – Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 07.12.2015