Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 02/0418/15 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 26.11.2015 | ||
Betreff: | Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Anregung/Antrag auf Zuweisung einer städtischen Fläche an der Friedenstraße zur Errichtung eines Stadttaubenhauses Schreiben des Stadttaubenprojektes Wesel-Hamm e.V. vom 23.11.2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 141 KB | |
![]() | Antrag Stadttaubenprojekt Wesel-Hamm e.V 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW an den Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr zur Beratung weiter.
Sachdarstellung/Begründung:
Das Stadttaubenprojekt Wesel-Hamm e. V. hat mit Bürgeranregung vom 23.11.2015 die Zuweisung einer städtischen Fläche an der Friedenstraße zur Errichtung eines weiteren Stadttaubenhauses beantragt.
Laut Hauptsatzung der Stadt Wesel ist für die Beratung von Bürgeranregungen zunächst der Haupt- und Finanzausschuss zuständig, der sie dann an den für die Erledigung zuständigen Fachausschuss weiterleitet.
Anlagen:
Antrag Stadttaubenprojekt Wesel-Hamm e. V. vom 23.11.2015