Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/0957/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 18.01.2017 | ||
Betreff: | Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen - Hummelweg |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 149 KB | |
![]() | Anlage 1: Lageplan - Hummelweg 223 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt, die in der Originalniederschrift als Anlage ____ aufgeführte Verkehrsfläche Hummelweg, Gemarkung Lackhausen, Flur 2, Flurstück 1853, zwischen den Straßen Konrad-Duden-Straße und Ida-Noddack-Straße gelegen, als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 4 StrWG NRW -in der Funktion als Anliegerstraße- dem öffentlichen Verkehr gem. § 6 StrWG NRW zu widmen.
Sachdarstellung/Begründung:
Nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung erhalten
Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße durch
Widmung in Form einer Allgemeinverfügung.
Inhalt der wirksamen Widmung ist dabei zunächst
die Einstufung in einer nach § 6 Abs. 3 StrWG NRW vorgesehenen Straßengruppe
(Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen
im Sinne des § 3 Abs. 1 StrWG NRW). Die Widmung ist auch Voraussetzung für die
nach dem Straßenreinigungsgesetz in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung
bestehenden Straßenreinigungspflicht sowie Grundlage für die Erhebung evtl.
Erschließungsbeiträge.
Die Widmung einer Verkehrsfläche kann erst dann Wirksamkeit erlangen,
wenn die Verkehrsflächen endgültig ausgebaut sind und die Grundstücksflächen
entweder im Eigentum des Straßenbaulastträgers (Stadt Wesel) stehen oder der
private Eigentümer einer Widmung der Verkehrsfläche zugestimmt hat.
Die Grundstücksflächen der Straße Hummelweg befinden sich im Eigentum der
Stadt Wesel. Der Umlegungsausschuss für die Stadt Wesel hat im
Umlegungsverfahren Nr. 54 “Lackhausen“ in seiner Sitzung am 10.03.2016 im
Einvernehmen mit den Beteiligten durch Beschluss das Eigentum an den
Grundstücken Gemarkung Lackhausen, Flur 2, Flurstücke 736, 885, 993, 1090,
1237, 1235, 1325, 1372, 1403, 1402, 1379, 1432, 1433, 1436, 1271, 1527, 1552,
1730, 1855, 1732 und 1845 vorweg geregelt. Der Umlegungsbeschluss ist am
18.05.2016 in Kraft getreten. Die vorgenannten Grundstücke wurden zu dem
Flurstück 1853, Hummelweg, vereint. Der Endausbau der Straße ist erfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Widmung der in der Anlage genannten
Verkehrsflächen zu beschließen. Im Anschluss an den Ratsbeschluss erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung mit Rechtsmittelbelehrung und
Angabe der genauen Lage der Verkehrsflächen im Gemeindegebiet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan - Hummelweg