Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 2/1083/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.04.2017 | ||
Betreff: | Folgenutzung für die Grundschule Ginderich Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2017 Antrag der CDU-Fraktion vom 14.03.2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 185 KB | |
![]() | 20170301 Antrag SPD GS Ginderich 104 KB | |
![]() | 20170314 Antrag CDU GS Ginderich 720 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt, Schulgebäude und Turnhalle der Grundschule Ginderich nach Beendigung der schulischen Nutzung den örtlichen Vereinen und Institutionen unter dem Dach des Vereins „Dorfschule Ginderich e. V.“ zur Verfügung zu stellen. Zur Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten erarbeitet der Fachbereich Gebäudeservice in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.
Sachdarstellung/Begründung:
In der Grundschule Ginderich findet aktuell nur noch eine
Nachmittagsbetreuung für Grundschüler statt. Nach Beendigung der
Sanierungsarbeiten in Büderich wird die Gindericher Grundschule komplett
freigezogen.
Der SPD-Ortsverein Wesel-Mitte/Büderich hat einen
Antrag zur Folgenutzung durch die Gindericher Vereine für die GS Ginderich
gestellt. Die SPD Fraktion unterstützt mit Schreiben vom 01.03.17 diesen Antrag
und bittet um Weiterleitung in den zuständigen Ausschuss (Anlage 1).
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 14.03.17
ebenfalls beantragt, die Gindericher Vereine zu unterstützen (Anlage 2).
Folgende Rahmenbedingungen
sind bei der Vermarktung der Schule zu berücksichtigen:
-
Die Gemeindeprüfungsanstalt fordert in ihrem letzten Bericht den
Flächenverbrauch für städtische Gebäude zu minimieren.
-
Es liegen politische Anträge vor, den städtischen Gebäudebestand
daraufhin zu untersuchen, ob Gebäude, die nicht zur öffentlichen
Aufgabenerfüllung gebraucht werden, vermarktet werden können.
-
Die schulische Nutzung des Gebäudes als Grundschule genießt
Bestandsschutz. Jede Nutzungsänderung wird dazu führen, dass eine neue
bauordnungsrechtliche Genehmigung einzuholen ist mit neuem Nutzungskonzept,
Lärmschutzgutachten, Brandschutzgutachten etc. Daraus resultieren in der Regel
zusätzliche Anforderungen mit zusätzlichen Kosten.
-
Vorbehaltlich der weiteren Nutzung sind die WC-Anlagen und die
Abwasserleitungen zu sanieren (Ergebnis Überprüfung Abwasserleitungen).
Für die künftige Nutzung der Gindericher
Grundschule gab es neben den Gindericher Vereinen unter Federführung von Herrn
Wesely auch den Neukirchener Erziehungsverein für die Sonneckschule als
Interessenten.
Es wurden daraus resultierend eine Einschätzung
hinsichtlich notwendiger baulicher Erweiterungen für die Sonneckschule
entwickelt und grobe Kostenschätzungen vorgenommen. In der Sitzung zur
Haushaltskonsolidierung am 07.03.2017 wurden vier unterschiedliche Varianten
vorgestellt und ausführlich erläutert. Im Ergebnis amortisierte sich die
Investition für einen Anbau bei einer Nutzung von 10 Jahren in keiner der
Varianten, so dass die Nutzung der Schulgebäude durch die Gindericher Vereine
näher zu betrachten war.
Nutzung der
Schulgebäude durch die Gindericher Vereine
Inzwischen hat sich der Verein „Dorfschule
Ginderich e.V.“ gegründet, dessen erster Vorsitzender Herr Wesely ist. Dieser
Verein hat vor, die Schule als Dorfgemeinschaftseinrichtung zu nutzen. Unter
den Schwerpunkten
·
Kunst und Kultur
·
Sport und Gesundheit
·
Soziales und Mobilität
sollen alle Räumlichkeiten der Schule (Alt- und
Neubau) umfassend für Kurse und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden.
Weiterhin soll in der Schule ein regelmäßig besetztes Dorfbüro eingerichtet
werden. Auch kann ein Teil der Schule als Dorftreffpunkt, insbesondere für
ältere Personen, genutzt werden. Das Konzept des Vereins wurde den Gindericher
Bürgern in einer Versammlung am 25.04.2017 vorgestellt.
Unter der Voraussetzung, dass die Gindericher
Vereine die Schulgebäude nutzen, entfallen die ungedeckten Kapitalkosten für
die Investition in einen Neubau (der für den Neukirchener Erziehungsverein
erforderlich gewesen wäre). Die
Gindericher Vereine werden einen Teil der Betriebskosten erwirtschaften können;
es bleibt allerdings zunächst bei folgenden Kosten, die die Stadt tragen muss:
-
75 % ungedeckte Betriebskosten jährlich 24.000 €
-
Durchschnittliche Bauunterhaltungskosten 26.060 €
(1,2 % von NHK* jährlich)
-
Zusätzliche Einzelbaumaßnahmen nach
Bedarf, z.B. 2018 gepl. Sanierung WC-Anlagen außen
incl. Abwasserleitungen
180.000 €
*Für die Berechnung der
Bauunterhaltungskosten nachrichtlich:
Nettoherstellungskosten
Altbau
1.021.238 €
Nettoherstellungskosten
Erweiterungsbau 1.150.425
€
Gesamtherstellungskosten NHK ohne
Turnhalle 2.171.663 €
Ziel ist es, dass sich die Dorfschule mit ihrer
Nutzung durch örtliche Vereine, durch Krankenkassen (Sport- und Gesundheitskurse)
und auch durch andere Angebote bereits in wenigen Jahren selbst tragen kann und
voraussichtlich ab dem 5. Jahr ein entsprechender Mietzins geleistet wird.
Zunächst sollen schwerpunktmäßig der Neubau der
Schule und die Turnhalle genutzt werden. Da der Altbau inzwischen in die Denkmalliste eingetragen wurde und ein
Abriss nicht in Frage kommt, soll nach Möglichkeit ein Teil dieser
Räumlichkeiten vermietet werden. Hier hat sich bereits der Kreissportbund die Räume angesehen und großes Interesse gezeigt, so
dass ein Leerstand vermieden wird und Einnahmen erzielt werden können. Der
Kreissportbund möchte die Räumlichkeiten für mind. 10 Jahre anmieten. Im Keller
werden bereits jetzt Arbeitsräume vom Internationalen
Bund, Jugendzentrum Ginderich und von der Modellflug-Gemeinschaft für Jugendarbeit genutzt.
Sobald eine Entscheidung zugunsten des Vereins
„Dorfschule Ginderich e.V.“ getroffen wird, sind die weiteren
Nutzungsmodalitäten vertraglich festzulegen. Dies geschieht in enger Abstimmung
mit dem Fachbereich Stadtentwicklung bezüglich eventueller Fördermöglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Bei einer Nutzung des Schulgebäudes als
Dorfgemeinschaftseinrichtung kann die Stadt Wesel als Gebäudeeigentümerin unter
bestimmten Voraussetzungen für folgende Maßnahmen eine Förderung aus dem
NRW-Programm Ländlicher Raum (mit Mitteln von Europäischer Union und Land NRW)
gegebenenfalls erhalten:
1. Förderbaustein Dorferneuerung und –entwicklung
a)
Maßnahmen zur Herstellung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
b)
Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von ländlicher
Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter (gilt voraussichtlich nur für den
Altbau)
Förderhöhe jeweils: 65 % der
Netto-Kosten bei Vorliegen eines anerkannten Dorfinnenentwicklungskonzeptes, 45
% der Netto-Kosten ohne ein Dorfinnen-entwicklungskonzept
Die Inanspruchnahme der Fördermittel ist nur für
Gebäudeteile möglich, die als Dorfgemeinschaftseinrichtung genutzt werden
(nicht also für anderweitig genutzte Teile).
2. Förderbaustein LEADER
a)
Förderung Personalkosten
Der Trägerverein Dorfschule
Ginderich e.V. hat bei der Stadt Wesel bereits die Ko-Finanzierung für aus dem
LEADER-Programm finanzierte Personalkosten einer Bürostelle über einen
begrenzten Zeitraum von zwei Jahren beantragt. Die Förderung beträgt
voraussichtlich 50 – 65 % der Bruttokosten von ca. 34.000 €.
b)
Förderung Büroausstattung
Eine Förderung von Bürokosten
(Mobiliar, Informationstechnik, Verbrauchsmittel) ist in Höhe von 15 % der
Personalkosten möglich. Auch dieser Anteil wird mit 65 % der Brutto-Kosten
gefördert. Der städtische Ko-Finanzierungsanteil beliefe sich auf 1.800 €.
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2017
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.03.2017