Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 2/1084/17 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 28.04.2017 | ||
Betreff: | Unterstützung eines freien W-LANs, Antrag der (damaligen) Fraktion WWW/Piraten vom 29.11.2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 184 KB | |
![]() | 20160929 Antrag WWW_Piraten WLAN 238 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion WWW/Piraten vom 29.11.2016 wird abgelehnt.
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Die (damalige) Fraktion WWW/Piraten beantragt mit Schreiben vom
29.11.2016, die Verwaltung zu beauftragen, die Freifunk Community in Wesel
durch das Bereitstellen von Standorten (z.B. an oder auf öffentlichen Gebäuden)
zur fachgerechten Installation von WLAN-Routern (Hot Spots) zu unterstützen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Liste der
öffentlichen Gebäude und Gebäude, welche die Stadt vermietet (oder verpachtet)
und in welchen sie eingemietet (oder Pächter) ist, bereitzustellen.
In Vorbereitung des Antrages konnte die Verwaltung keine eigenständige
Freifunk-Community in Wesel feststellen. Der im Antrag genannte Link www.freifunk-wesel.de führt auf die Webseite des
Fördervereins Freie Netzwerke e.V. in Berlin. Als nächste Community werden dort
Freifunk Voerde, Freifunk Hünxe und Freifunk Xanten genannt. Wohl existieren in
Wesel fünf Freifunk-Betreiber; die offensichtlich aber keine eigenständige
Community in Wesel betreiben. Vier laufen über den Freifunk Niederrhein (laut
Impressum Straelen) und einer über den Freifunk Niersufer (laut Impressum
Mönchengladbach).
Zudem sieht die Verwaltung auch nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes vom 15.09.2016 immer noch keine eindeutige Rechtssicherheit: Der
Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines offenen WLANs
zunächst nicht dafür haftet, was andere machen. Aber Betreiber könnten auch
durch eine Unterlassungserklärung dazu gebracht werden, ihr WLAN durch ein
Passwort zu verschließen, um einen Wiederholungsfall zu vermeiden.
Die Verwaltung sieht hier also schon das Problem, dass ein im Antrag
dargestellter Vertragspartner wohl derzeit nicht existiert. Außerdem sieht sie
im Kontext der europäischen Rechtsprechung weiterhin Haftungsrisiken für die
Stadt Wesel. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag
abzulehnen.
Anlage:
Antrag der Fraktion WWW/Piraten vom 29.11.2016