Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/1243/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 26.09.2017 | ||
Betreff: | 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel vom 04.04.2002 | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | T 08/1243/17/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 148 KB | |
![]() | 2018 Vorlage Anlage 1 Änderungssatzung 45 KB | |
![]() | 2017 Anlage 2 Gegenüberstellung 47 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel vom 04.04.2002 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Sachdarstellung/Begründung:
Im Jahr 2013 wurden die seit 2002 bestehenden
Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung grundlegend neugefasst; hierbei
wurden auch neue Tarife, die durch den Einsatz neuer Techniken entstanden sind,
berücksichtigt. Bei den Änderungen im Jahr 2013 wurden die Vorgaben der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde gelegt.
Änderungsbedarf ergibt sich nunmehr, da der
Fachbereich Bürgerdienste und Sicherheit/Team Standesamt angeregt hat, die
Gebührenfestsetzung für die Amtshandlungen des Standesamtes mit in die
Verwaltungsgebührensatzung aufzunehmen.
Die Gebühren des Standesamtes sind grundsätzlich in
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) festgesetzt.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes NRW können die Gemeinden und Gemeindeverbände
in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen eigene Gebührenordnungen mit von
der AVerwGebO NRW abweichenden Gebührensätzen erlassen.
Von dieser Möglichkeit soll nun im
Personenstandswesen Gebrauch gemacht werden, da sich in den letzten Jahren der
Arbeitsumfang und –aufwand im Standesamtsbereich wesentlich geändert hat.
Es wird daher vorgeschlagen, die
Verwaltungsgebührensatzung um die Tarif-Nr. E – Fachbereich 7 – Bürgerdienste
und Sicherheit – zu ergänzen.
Zudem sollen 2 redaktionelle Ergänzungen in der
Tarif-Nr. D – Kultureinrichtungen beschlossen werden (Änderungen kursiv und
fett gedruckt).
Eine Gegenüberstellung der alten Gebührentarife für
das Personenstandswesen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und
der neuen Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel ist als
Anlage 2 beigefügt. Die Gebührentarife orientieren sich im Wesentlichen an den
Festsetzungen, die auch in den Nachbargemeinden erhoben werden.
Anlagen:
Anlage 1 – 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Anlage 2 - Gebührengegenüberstellung