Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 5/1250/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.10.2017 | ||
Betreff: | Haushalt 2018 - Antrag der Juso AG Wesel vom 20.03.2017 - Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2017 |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den Entwurf des Produkthaushaltes 2018 für den Fachbereich Jugend, Schule und Sport – Teilbereich Jugend - unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsliste zur Beschlussfassung.
Er beauftragt die Verwaltung, vom Rat bereitgestellte Mittel auszuzahlen.
Sachdarstellung/Begründung:
Eine
Übersicht der Buchungsstellen (Anlage 1) sowie die Veränderungsliste für den
Jugendhilfebereich (Anlage 2) sind der Vorlage zur Beratung beigefügt. Eine
Vorberatung der Buchungsstellen für den Bereich Schule und Sport erfolgt in der
Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 23.11.2017.
Hinweis für Ratsmitglieder:
Bitte bringen Sie Ihren Entwurf des
NKF-Produkthaushaltes 2018 zur Sitzung mit.
Haushalt 2018
Der
Entwurf des Produkthaushaltes weist für den gesamten Fachbereich Jugend, Schule
und Sport im Jahr 2018 ein Budget (hier ohne Personalkosten) in Höhe von
25.267.567 € aus.
Hiervon
entfällt in 2018 auf den Bereich Jugendhilfe ein Zuschussbedarf in Höhe von
20.598.741 €.
Die
Ermittlung des Gesamtbudgets des Fachbereiches für das Jahr 2018 stellt sich wie
folgt dar:
|
2018 |
Erträge |
18.989.634 € |
Aufwendungen |
44.257.201 € |
Budget |
25.267.567 € |
In
diesem Budget sind Betriebskosten ASG in Höhe von 1.039.529 € enthalten,
die durch den Fachbereich nicht beeinflusst werden können.
Beschränkt
auf den Jugendhilfebereich ergibt sich folgende Darstellung:
|
2018 |
Erträge |
16.042.876 € |
Aufwendungen |
36.641.617 € |
Budget |
20.598.741 € |
Finanzentwicklung in den einzelnen
Aufgabenfeldern der Jugendhilfe
Bereich |
Budget 2017 |
Budget 2018 |
Vergleich 2017/2018 |
In % |
Beistandschaften,
UVG, Betreuung |
796.306 € |
965.356 € |
169.050 € |
21,2% |
Tagesbetreuung für
Kinder |
8.234.205 € |
7.980.671 € |
-253.534 € |
-3,1% |
Kinder- und
Jugendarbeit |
1.174.549 € |
1.219.654 € |
45.105 € |
3,8% |
HzE |
10.030.960 € |
10.433.060 € |
402.100 € |
4% |
Gesamt |
20.236.020 € |
20.598.741 € |
362.721 € |
1,8% |
Das
Gesamtbudget (Haushaltsentwurf) für die Aufgabenfelder der Jugendhilfe steigt
im Vergleich zum aktuellen Haushalt 2017 um 362.721 €. Die Steigerung
beträgt 1,8 %.
Erläuterungen zu den einzelnen
Aufgabenfeldern:
Im
Folgenden sind für die einzelnen Aufgabenfelder der Jugendhilfe zunächst
maßgebliche Veränderungen im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2018 ff
gegenüber den Ansätzen des laufenden Haushaltes 2017 erläutert. Hinzu kommen
weitere Anpassungen, die nach Beschluss über die Veränderungsliste in den
Haushalt eingearbeitet werden müssen.
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 ergibt sich für das Jahr 2018 im Bereich
Kindertagesbetreuung durch die 3% Erhöhung der Betriebskostenpauschale für die
Kitas, die Eröffnung der Kita Quadenweg im Kindergartenjahr 2018/2019 und
gestiegene Fallzahlen in der Kindertagespflege ein finanzieller Mehrbedarf in
Höhe von 680.955 €. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen von 183.081 an
Elternbeiträgen (inklusive der Erstattung entgangener Elternbeiträge durch das
Land). Die Ansätze sind im Haushaltsentwurf enthalten.
Nach Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017 zu den Änderungen in den Richtlinien
Kindertagespflege ergibt sich ein Aufwand von insgesamt 58.400 €.
Für die im Jugendhilfeausschuss beschlossene
Großtagespflege in der Innenstadt sind Umbaukosten i. H. v. von 180.000 €
aufzuwenden. Im Haushaltsjahr 2018 sind 54.170 € und für die Folgejahre
130.000 € Betriebskosten erforderlich (s. Veränderungsliste).
Die geplante Erweiterung der Kita
Kartäuserweg verschiebt sich auf den 01.08.2018. Die Landesmittel sind um 64.120 € und die Betriebskostenzuschüsse sind um 94.843 €
gekürzt worden (s.
Veränderungsliste).
Rettungspaket Kindertageseinrichtungen
Mit dem „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von
Kindertageseinrichtungen in NRW“ (kurz: Kita Rettungspaket) sollen für die
Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 insgesamt 500 Millionen Euro an
reinen Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Von dieser Summe soll die
Stadt Wesel 1.648.770 € für die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 erhalten.
Der Gesetzentwurf wurde am 11.10.2017 vom Landtag NRW an den Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend übergeben. Derzeit ist davon auszugehen, dass das
Gesetz bis Ende des Jahres beschlossen wird.
Die Mittel sollen noch im laufenden Haushaltsjahr
2017 ausgezahlt werden. Eine finanzielle Auswirkung durch das Rettungspaket auf
den Haushalt besteht jedoch nicht, da die Mittel zu 100 % an die Träger
weitergeleitet werden. Es ist also ein haushaltsneutraler Posten.
Ausbauprogramm
des Bundes "Kinderbetreuungsprogramm 17-20"
Das zugeteilte Budget für das Jugendamt der Stadt
Wesel beträgt insgesamt 785.610,00 €. Der Anteil zur Schaffung neuer
Plätze liegt hierbei bei 589.208,00 €, der Anteil für Erhaltungsmaßnahmen
bei 196.403,00 €. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 1. Juli 2016 begonnen
wurden und die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sind (s. TOP 3).
Unterhaltsvorschussleistungen
Im Rahmen der
Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs wurden auch Neuregelungen zum
Unterhaltsvorschuss vereinbart, die zum 01.07.2017 in Kraft getreten sind.
Geldleistungen,
die nach dem Gesetz zu zahlen sind, werden zu 40 Prozent vom Bund übernommen, 30 Prozent übernimmt das Land und 30 Prozent
die Kommunen.
Die
durch Rückgriff eingezogenen Beträge führen die Länder zu 40 Prozent an den
Bund ab. Die übrigen 60 Prozent verbleiben zu fünf Sechstel bei der Kommune,
ein Sechstel erhält das Land.
Durch
diese Veränderungen ergibt sich im Vergleich zu der Haushaltsanmeldung für 2018
im Produkt Unterhaltsvorschuss eine Verbesserung von 380.000 € gegenüber
dem Entwurf des Haushalts (s. Veränderungsliste).
Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung,
Familienfreizeiten
Spielplätze:
Im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Beschaffungen für die Spiel- und Bolzplätze im gesamten Weseler Stadtgebiet ergab sich ein Bedarf von 432.000 € für das Haushaltsjahr 2018. Da Maßnahmen in einem solchen Umfang nicht nach Freigabe der Haushaltsmittel umgesetzt werden können, sind davon 200.000 € in das Haushaltsjahr 2019 aufgenommen worden. Diese Mittel können durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für Ausschreibungen und Vergabeverfahren genutzt werden. Die Maßnahmen können dann im ersten Halbjahr 2019 auch schon vor der Freigabe des Haushalts umgesetzt werden.
Die
Jusos haben in ihrem Antrag vom 20.03.2017 (Anlage 3) vorgeschlagen, im Bereich
der Grünfläche am Mölderplatz eine Bolzarena zu errichten. Der Spielplatz am
Mölderplatz wird hauptsächlich von jüngeren Kindern, von Schülerinnen und
Schülern der nah gelegenen Schulen und sehr häufig von Tagespflegepersonen mit
den Kindern im Alter bis zu drei Jahren genutzt. Die Rasenfläche dient dabei
den Kindern für Fang- und Rennspiele oder wird gemeinsam mit den Eltern als
„Liegefläche“ genutzt. Die Errichtung einer Bolzarena an dieser Stelle würde
den Charakter des Spielplatzes erheblich beeinträchtigen. Die
Jugendamtsverwaltung schlägt daher vor, diesem Antrag nicht stattzugeben.
Kinder und Jugendlichen, die in der Innenstadt Fußball spielen wollen, können nach 16.00 Uhr das in 2017 neu errichtete Multifunktionsspielfeld auf dem Schulhof der Grundschule Innenstadt nutzen. Dieses liegt in unmittelbarer Nähe zum Mölderplatz.
Die CDU beantragt mit Schreiben vom 30.10.2017 (Anlage 4) die Vorlage einer aktualisierten Liste über den Stand der Ersatzbeschaffungen von Spielplatzgeräten im aktuellen Haushaltsjahr. Die Verwaltung wird in der Sitzung berichten und eine entsprechende Auflistung vorlegen.
Hilfen zur Erziehung
Das Budget für das Jahr 2018 im Bereich der
Hilfen zur Erziehung ist im Vergleich zum Planansatz aus dem Jahr 2017 um 402.100
auf 10.433.060 € gestiegen. Dieser Mehrbedarf wird wie folgt erläutert:
Beratungsleistungen
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016
die Durchführung eines Sozialraumkonzeptes für die Innenstadt ab Mitte 2017
entschieden. Hierfür sind ab 2018 jährliche Mittel i. H. v. von 136.200 €
bereitgestellt.
Familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung
Bei den familienunterstützenden Hilfen zur
Erziehung ist aufgrund von Fallzahlverringerungen ein Minderaufwand von 208.700
€ zu verzeichnen.
Familienersetzenden Hilfen zur Erziehung
Die Bildung der Haushaltsansätze für das
Jahr 2018 im Bereich der familienersetzenden Hilfen zur Erziehung erfolgte
unter Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen (zum Stand Mai 2017) und der
tatsächlichen Fallkosten. Weiterhin wurde eine prognostische Bewertung der
voraussichtlichen Fallverläufe vorgenommen.
Hiernach ergibt sich aufgrund von
Fallzahlveränderungen ein Minderaufwand von 92.800 €.
Eingliederungshilfen
Bei den Eingliederungshilfen für seelisch
behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ist im Vergleich zum
Haushaltsjahr 2017 aufgrund von Fallzahlsteigerungen ein Mehrbedarf von
529.400 € im Haushalt berücksichtigt. Dieser begründet sich zum einen
durch eine erhebliche Fallzahlsteigerung bei den ambulanten
Eingliederungshilfen von 47 seit Jahresbeginn auf aktuell 62 Hilfen. Hierbei
überwiegen die ambulanten schulischen Integrationshilfen gem. § 35a
SGB VIII. Weiterhin sind die stationären
Eingliederungshilfen geringfügig gestiegen. Gleichwohl musste in Einzelfällen
der Betreuungsaufwand verstärkt werden, was Einfluss auf die Kostenintensität
der Maßnahme hatte.
Die
oben beschriebenen Veränderungen sind im Haushaltsentwurf enthalten.
Nach Bildung der Haushaltsansätze für 2018
hat sich unter Berücksichtigung des aktuellen Fallstandes zum 01.10.2017 ein
Mehrbedarf von 626.200 € ergeben. In den Monaten August und September mussten
überdurchschnittlich viele Inobhutnahmen durchgeführt werden. Die
Minderjährigen, die in Obhut genommen wurden, sind nach der jetzigen
Fallprognose auch weiterhin in 2018 bei den stationären Hilfen zur Erziehung zu
berücksichtigen. Ferner ergibt sich eine wesentliche Fallzahlsteigerung durch
einen Zuzug einer alleinsorgeberechtigten Mutter nach Wesel, deren vier Kinder
bereits seit einigen Jahren in einer stationären Heimeinrichtung in Wesel
untergebracht sind.
Hierdurch resultiert insgesamt ein
Mehrbedarf bei der Vollzeitpflege von Minderjährigen in Höhe von 62.200 € und
bei der Heimpflege von Minderjährigen in Höhe von 564.000 € (s. Veränderungsliste).
Fazit
Das
für 2018 angemeldete Budget für die Aufgabenfelder der Jugendhilfe steigt unter
Berücksichtigung der für die Veränderungsliste vorgeschlagenen
Haushaltspositionen im Vergleich zu 2017 um 870.768 € auf 21.106.788 € an. Die
Steigerung beträgt 4,3 %.
Anlagen:
1. Übersicht der Buchungsstellen
2. Veränderungsliste zum Haushalt
3. Antrag JUSOS Bolzarena 20.03.2017
4. Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2017