Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 5/1251/17 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 09.10.2017 | ||
Betreff: | Ausbauprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsprogramm 17-20" - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2017 - Anträge der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus vom 27.09.2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 169 KB | |
![]() | Antrag SPD-Fraktion Kindertagesbetreuungsausbaugesetz 427 KB | |
![]() | Anträge katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Wesel 112 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Die
SPD-Fraktion bittet mit Schreiben vom 24.08.2017 um Bericht über die Verwendung
der Fördermittel nach dem Kinderbetreuungsausbaugesetz, die für die Stadt Wesel
vorgesehen sind.
Mit
diesem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung, “Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“, das rückwirkend
zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist, stellt der Bund insgesamt 1,126
Milliarden Euro für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Davon entfallen rund 240 Millionen Euro auf NRW. Bereitgestellt werden die
Mittel für den investiven Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im
Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Erstmals werden mit diesem
Programm also auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren sowie Erhaltungs-
und/oder Sanierungsmaßnahmen aus reinen Bundesmitteln gefördert (s. Anlage 1).
Das
zugeteilte Budget für das Jugendamt der Stadt Wesel beträgt insgesamt
785.610,00 €. Der Anteil zur Schaffung neuer Plätze liegt hierbei gerundet bei
589.208,00 €, der Anteil für Erhaltungsmaßnahmen bei gerundet 196.403,00 €.
Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden und die bis
zum 30. Juni 2022 abgeschlossen und durchgeführt worden sind.
Berücksichtigt
werden können Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung
und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt
sowie Investitionsmaßnahmen in bestehende Betreuungsplätze ebenfalls für Kinder
bis zum Schuleintritt (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen).
Außerdem
sind auch Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege zur Schaffung und
Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren förderfähig.
Sofern
nicht gewünscht ist, die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen einzusetzen, können
diese auch für Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von neuen Plätzen eingesetzt
werden. Eine Verwendung von zugewiesenen Mitteln für Platzschaffungsmaßnahmen
zugunsten von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist jedoch nicht möglich.
Im
Rahmen einer ersten Antragsrunde können bis zum 10.01.2018 entscheidungsreife
Anträge gestellt werden. Im Bedarfsfall können auch Anträge vorgelegt werden,
die über das festgelegte Jugendamtsbudget hinausgehen. In diesen Fällen muss
eine Priorisierung der Anträge im Rahmen des Meldeprozesses vorgenommen werden.
Ob bei diesen Anträgen eine Förderung möglich sein wird, entscheidet sich nach
der ersten Antragsrunde.
Für
folgende Maßnahmen sollen Förderanträge in Absprache mit der Stabsstelle
Haushalt und Controlling und dem Fachbereich Gebäudeservice gestellt werden:
|
Maßnahme |
Aufwendungen |
Mögliche Fördersumme |
1 |
Großtagespflege Caspar-Baur-Straße
|
180.000 € |
133.650 € |
2 |
Neue Großtagespflege mit
Vertretungsplätzen |
180.000 € |
74.250 € |
3 |
Dringende Dachsanierung bei der
Kita Schepersfeld (kath.
Kirchengemeinde St. Nikolaus) |
83.000 € |
58.100 €. |
4 |
Dringende Dachsanierung bei der
Kita Fusternberg (kath.
Kirchengemeinde St. Nikolaus) |
45.000 € |
31.500 €. |
5 |
Gruppenerweiterung Regenbogenhaus |
575.000 € |
540.000 € |
6 |
Kita Forstamt |
650.000 € |
567.000 € |
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|
Gesamt |
1.713.000 € |
1.404.500 € |
Die
Antragssumme übersteigt das für die Stadt Wesel festgelegte Budget. So soll
gewährleistet werden, dass der Stadt gegebenenfalls zusätzliche Fördermittel
zur Verfügung gestellt werden, wenn andere Kommunen ihre Mittel nicht voll
ausschöpfen.
Sofern
die Förderungen für die Kita Regenbogenhaus und für die Kita Forstamt
entsprechend der Anträge bewilligt werden, wird die Mietkostenpauschale nach KiBiz,
die der Träger erhält, vom Land gekürzt. Diese Mietkostenpauschale ist die
Richtschnur für die Bestimmung der Miete, die an den Fachbereich Gebäudeservice
zu zahlen ist.
Für
die Kita Regenbogenhaus gilt diese Bedingung erst ab dem Kindergartenjahr 2018/2019,
da dann erst die neue Gruppe mit den vollen 20 Plätzen in Betrieb gehen wird.
Über einen Zeitraum von 20 Jahren ist mit Mindereinnahmen an Landesmitteln für
die Miete in Höhe von ca. 43.000 € zu rechnen. Diesen Mindereinnahmen
steht eine Fördersumme von 540.000 € gegenüber.
Bei
der Kita Forstamt greift die Anrechnung auf die Mietpauschalen bereits ab dem
laufenden Kindergartenjahr 2017/2018, da die Einrichtung bereits seit dem
01.08.2017 betrieben wird. Über einen Zeitraum von 20 Jahren sind 194.400 € an
Mindereinnahmen durch das Land einzuplanen. Diesen Mindereinnahmen steht eine
Fördersumme von 567.000 € gegenüber.
Die Förderung der Investitionskosten für die Großtagespflegen hat keine Auswirkungen auf die Finanzierung, da hier keine Mietkostenzuschüsse durch das Land gewährt werden. Aus diesem Grund sind sie in der Priorisierung an die ersten Stellen gesetzt. Hierbei ist bei positivem Bescheid der Anträge mit Fördergeldern von insgesamt 207.900 € zu rechnen. Zudem sind Förderanträge der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus Wesel (s. Anlage 2) berücksichtigt, die Eigentümerin der zu fördernden Gebäude ist. Auch hier hat die Förderung keine Auswirkungen auf die Betriebskostenfinanzierung zur Folge.
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion Kindertagesbetreuungsausbaugesetz
Anträge der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus Wesel