Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/1252/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 12.10.2017 | ||
Betreff: | Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit NKF-Produktplan und Anlagen sowie Benehmensherstellung zur Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2018 des Kreises Wesel |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 152 KB |
Beschlussvorschlag:
1.Der Rat der Stadt Wesel beschließt, den Entwurf des NKF-Produkthaushaltes 2018 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss und die Fachausschüsse zu verweisen.
2. Der Rat der Stadt Wesel nimmt das Schreiben der Stadt Wesel zur Herstellung des Benehmens zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2018 des Kreises Wesel zur Kenntnis.
Sachdarstellung/Begründung:
Der gemäß §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung NRW am 25.09.2017 vom Kämmerer aufgestellte und von der
Bürgermeisterin festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 schließt im
Ergebnisplan mit einem Defizit von 4.536.262 € ab. Es besteht weiterhin ein strukturelles Defizit, d.h. die lfd. Erträge
reichen nicht aus, um die lfd. Aufwendungen zu decken. Da ein Ausgleich über
die Ausgleichsrücklage erfolgen kann, gilt der Haushalt formal als ausgeglichen
und muss der Aufsichtsbehörde – dem Kreis Wesel – lediglich angezeigt werden.
Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach dieser Anzeige öffentlich
bekannt gemacht werden.
Gegenüber des im Haushaltsplan 2017 für das Jahr 2018 geplanten
Jahresfehlbetrages des Ergebnishaushaltes in Höhe von 3.516.323 € ergibt sich
eine Defiziterhöhung von rd. 1 Mio. €. Für die Finanzplanungsjahre wird sich
nach jetzigem Stand für 2019 ein Defizit in Höhe von 6,2 Mio. Euro, für 2020
ein Defizit in Höhe von 4,1 Mio. Euro und 2021 voraussichtlich ein Defizit von
2,5 Mio. Euro ergeben.
Da die Ausgleichsrücklage nach dem jetzigen Stand erst im Jahr 2021
aufgezehrt sein wird, ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
nicht erforderlich. Dies wäre gesetzlich vorgeschrieben, wenn geplant ist, in
zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als
ein Zwanzigstel zu verringern.
Zur Finanzierung der in 2018 geplanten Investitionsmaßnahmen ist eine
Kreditaufnahme in Höhe von rd. 13,5 Mio. € veranschlagt. Dem stehen
Tilgungsleistungen von rd. 5 Mio. € gegenüber. Die Schwerpunkte bei den
Investitionen liegen in der Erweiterung und Sanierung des Kanalnetzes und der
Kläranlage, in Ausbau und Ausstattung der Schulen sowie im Straßenneubau.
Mit der jährlichen Verabschiedung des Haushaltsplans beschließt der Rat
auch den Stellenplan der Verwaltung, der als Pflichtanlage dem Haushaltsplan
beizufügen ist. Der Stellenplan bildet eine allgemeine Richtlinie der
Personalwirtschaft der Verwaltung. Er enthält die zur Erledigung der
Verwaltungsaufgaben unbedingt notwendigen Stellen, gegliedert nach Art, Zahl
und Stellenbewertung. Der Entwurf des Stellenplanes 2018 ist als Anlage dem
Produkthaushalt (Band 1, Seite 91) beigefügt.
Der Beteiligungsbericht kann auf der Internetseite der Stadt Wesel unter der Rubrik „Bürgerservice Verwaltung Rat – Finanzen – Beteiligungsbericht“ eingesehen werden. Zudem wird jeder Fraktion ein Exemplar in Papierform zur Verfügung gestellt.
Die Verabschiedung des Haushaltes 2018 ist für den 12.12.2017 vorgesehen.
Der Entwurf des NKF-Produkthaushaltes befindet sich zurzeit im Druck und wird nach Fertigstellung spätestens bis zum 03.11.2017 zusammen mit dem Schreiben der Stadt Wesel zur Herstellung des Benehmens zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2018 des Kreises Wesel an die Ratsmitglieder verteilt.
In der Sitzung wird ergänzend berichtet.