Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | T 08/1263/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 20.10.2017 | ||
Betreff: | Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bau der Aula der Gesamtschule im Haushaltsjahr 2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 178 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung
mit § 7 Abs. 1 Haushaltssatzung der Stadt Wesel außerplanmäßigen Auszahlungen
in Höhe von insgesamt 346.483 Euro für den Bau der Aula Gesamtschule zu.
Sachdarstellung/Begründung:
Die Errichtung der Aula an der Gesamtschule Am
Lauerhaas ist in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2018
(2.095.600 Euro) und 2019 (1.178.900 Euro) vorgesehen. Um den Zeitplan für den
Ausbau der Schule zu einem achtzügigen System nicht zu gefährden, ist jedoch
vorab die Vergabe von Ingenieurleistungen in Höhe von 177.583 Euro
erforderlich. Die Kosten hierfür sind zwar in den Gesamtkosten des Projektes
berücksichtigt, werden aber bereits in diesem Jahr anfallen. Der Ansatz für die
Errichtung der Aula im Jahr 2019 wird über die Veränderungsliste zum Haushalt
2018 entsprechend gekürzt. Es handelt sich somit lediglich um eine zeitliche
Verschiebung nach vorne, Mehrkosten entstehen nicht.
Laut § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der
Haushaltssatzung der Stadt Wesel bedürfen außerplanmäßige Auszahlungen ab einer
Wertgrenze von 169.359 Euro der vorherigen Zustimmung des Rates. Da für
die Vergaben im Bereich Heizung und Klima am 23.06.2017 bereits 168.900 Euro
vom Kämmerer außerplanmäßig genehmigt wurden, wird die Zustimmung über die
Gesamtsumme der außerplanmäßig bereitgestellten bzw. bereit zu stellenden
Mittel in Höhe von 346.483 Euro erforderlich.