Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 2/1268/17 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 23.10.2017 | ||
Betreff: | Budget Fachbereich Gebäudeservice 2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 185 KB | |
![]() | Budget 2018 70 KB | |
![]() | Reinigung 18 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Das Budget für den Fachbereich Gebäudeservice wird insbesondere geprägt
durch die Kostenblöcke
· Bewirtschaftungskosten,
· Bauunterhaltung/Wartung und
· Reinigung,
verteilt auf die einzelnen Produkte. Hinzu kommen jährliche Aufwendungen für spezielle geplante Bauunterhaltungsmaßnahmen an Einzelobjekten. All diese Positionen finden sich im Haushaltsplan in den einzelnen Produkten unter der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wieder.
Die Kosten für die geplanten
Einzelmaßnahmen betragen insgesamt
5.762.500 €. Rechtzeitig vorgenommene Instandhaltung verlängert die
technische Lebensdauer der Bauwerke deutlich. Alle Sanierungsmöglichkeiten
werden immer unter dem Aspekt der Energiereduzierung durchgeführt. Dem
verständlichen Wunsch nach optischer Verschönerung, z. B. durch Farbanstrich,
kann nicht immer im eigentlich notwendigen Umfang entsprochen werden. In erster
Linie muss sichergestellt werden, dass die Gebäude verkehrssicher gehalten
werden und in ihrer Funktion genutzt werden können. Darüber hinaus ist es
unabdingbar notwendig, dass die Stadt ihren gesetzlichen Betreiberpflichten
nachkommt.
Fördermittel
Wie bekannt, kann die Stadt aus verschiedenen Förderprogrammen
Fördermittel erhalten. Der beiliegenden Anlage ist zu entnehmen, welche Maßnahmen
aus welchen Fördertöpfen gegenfinanziert werden können. Dabei ist zu beachten,
dass aus dem Programm Gute Schule 2020 den Kommunen eine hundertprozentige
Schuldendiensthilfe gewährt wird. Die Programme nach dem
Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz I und II (KInvFG I und KInvFG II) sehen
eine 90 %ige Förderung vor.
Die folgende Übersicht zeigt die Gesamtbeträge der Förderprogramme und
ihre Förderschwerpunkte:
Programm |
Förderschwerpunkt |
Fördersumme gesamt |
Förderzeitraum |
KInvFG I |
Infrastruktur und Bildungs- infrastruktur/energetische Sanierung v.
Einrichtungen der städt. Schulinfrastruktur |
3.785.910,13 € |
2016 – 31.12.2020 |
„Gute Schule 2020“ |
Sanierung, Umbau,
Neubau, Digitalisierung in Schulen |
5.832.941,00 € |
2017 – 31.12.2020 |
KInvFG II |
Sanierung, Umbau,
Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsportanlagen, Außen-anlagen, Mensen |
3.846.179,00 € |
2017 – 31.12.2022 |
Vorbehaltlich der noch zu fassenden Ratsbeschlüsse bezüglich der
Fördermaßnahmen im Einzelnen, könnten die aufgelisteten Maßnahmen wie folgt
gegenfinanziert werden:
Maßnahmen insgesamt |
5.762.500 € |
5.762.500 € |
„Gute Schule 2020“ |
1.335.000 € / 100% |
1.335.000 € |
KInvFG I |
1.390.000 €/ 90 % |
1.251.000 € |
KInvFG II |
630.000 €/ 90 % |
567.000 € |
Fördersumme insgesamt |
./. |
3.153.000 € |
Städtischer Anteil |
|
2.609.500 € |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Als Erläuterung zu den in den Teilergebnisplänen der einzelnen Produkte unter Nummer 13 aufgeführten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen folgt als Anlage 1 eine detaillierte Darstellung der einzelnen, für das Jahr 2018 geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen bzw. Kosten der Bewirtschaftung. Zur besseren Übersicht wurden die Priorisierung und die Möglichkeiten der Förderung aufgelistet.
Reinigung
Das Produkt 01.07.01 – Reinigung und Pflege – betrifft insbesondere die
Kosten der Fremdreinigung sowie der Reinigungsprodukte und des
Verbrauchsmaterials. Eine Aufstellung über die eigen- und fremdgereinigten
Objekte ab 01.01.2018 ist beigefügt. Inwieweit
unterjährig einzelne Leistungen nachgebessert werden müssen, weil der
Reinigungszustand im Einzelfall nicht befriedigend ist, bleibt abzuwarten.
Bauunterhaltung/Wartung
Aus den Positionen „Allgemeine Sanierungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungs-maßnahmen“ und „Allgemeine Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ werden notwendige Wartungsmaßnahmen sowie unvorhergesehene Arbeiten finanziert. Bedingt durch die immer größere Anzahl an technischen Anlagen und Einrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlagen, elektrische Anlagen und Geräte, Feuerlöschanlagen, elektr. Türen und Tore, lüftungstechnische Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungen etc., erhöhen sich naturgemäß auch die Aufwendungen für deren Wartungen. Gleichzeitig mehren sich die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und verkürzen sich die Prüfintervalle (s. a. Vorlage FB2/2807/13 und FB2/0259/14). Auch dadurch steigen die Kosten in erheblichem Umfang.
Bedingt durch die Tatsache, dass die Gebäude und deren Anlagen im Durchschnitt 35 bis 40 Jahre alt sind, werden auch die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten immer höher.
Bewirtschaftungskosten
Zu den Bewirtschaftungskosten zählen insbesondere die Grundbesitzabgaben, aber auch Strom, Gas, Wasser und sonstige Nebenkosten, wie z.B. Versicherungen etc. Auch wenn die Energiebilanz der städtischen Gebäude insgesamt recht positiv ausfällt, müssen doch auf Grund von Preissteigerungen (z.B. beim Strom durch die Erhöhung der EEG-Umlage und der Netznutzungsentgelte) erhebliche zusätzliche Kosten berücksichtigt werden. Die Gaskosten sind darüber hinaus naturgemäß von der Witterung abhängig.
Anlagen:
Übersicht über die Haushaltsanmeldungen