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Name: | ASG/1302/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 06.11.2017 | ||
Betreff: | Straßenreinigung 1. 26. Satzung vom __ zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung - Straßenreinigungssatzung - vom 10.12.1990 2. Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 3. 20. Satzung vom ___ zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel vom 17.12.1997 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung
Straßenreinigung und Winterdienst (Anlage
2) zur Kenntnis und beschließt:
- die 26. Satzung vom __ zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung – Straßenreinigungssatzung - vom 10.12.1990 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
- die 20. Satzung vom ___ zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel vom 17.12.1997 in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.
Sachdarstellung/Begründung:
Veränderungen im allgemeinen Satzungstext sind für 2018 nicht vorgesehen. Lediglich die Anlage zur Satzung (3. Abteilung) ist an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen bzw. zu korrigieren.
In der 3. Abteilung „Winterwartung der Fahrbahnen durch die Stadt Wesel“ wird folgende Änderung vorgenommen:
Die Hafenstraße wird von Werftstraße bis zur Haus-Nr.: 48 in die Kategorie 1 aufgenommen.
Der Bereich der Hafenstraße von Werftstraße bis Maaßenstraße verbleibt in der Kategorie 2, hier wird nur der Straßenbereich geändert.
Alle Veränderungen sind in der beigefügten Anlage 1 zusammengefasst.
2. Gebührenkalkulationen für das Jahr 2018
Die Gesamtkosten Straßenreinigung steigen mit 1.288.433 € in 2018 gegenüber 1.267.459 € in 2017 um 20.974 €.
Da in 2018 nur noch ein Rücklagenbestand von 23.900 € verfügbar ist (in 2017 wurde noch mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 110.000 € kalkuliert), steigt der Gebührenbedarf von 995.406 € in 2017 auf 1.090.833 € in 2018. Die Gebühren der Straßenreinigung müssen deshalb erstmals seit 2014 wieder (um 9,6%) erhöht werden. Sie liegen dann bei:
(Vorjahr: Wöchentliche Reinigung 0,83 € pro
Gebühreneinheit)
(Vorjahr: 14-tägliche Reinigung 0,62 € pro
Gebühreneinheit)
Bei der Gebührenkalkulation Winterwartung sinken die Gesamtkosten in 2018 um 9.593 € gegenüber 2017 auf 197.464 €.
Hauptgrund ist, dass der Ansatz für Material von 35.000 € in 2017 auf 25.000 € in 2018 gesenkt wurde.
Für 2018 wird eine Rücklagenentnahme von 105.000 € eingeplant (Vorjahr: 70.000 €). Im Ergebnis sinkt der Gebührenbedarf Winterwartung von 96.551 € in 2017 auf zukünftig 54.718 € in 2018.
Dies bedeutet eine Gebührensenkung (durchschnittlich 43%) für die Winterwartung in folgender Höhe:
0,11 € für Kategorie 2 (Vorjahr 0,19 €)
3. 20. Satzung vom ___ zur Änderung der Gebührensatzung zur
Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel vom 17.12.1997
Die Satzungsänderung ist in Anlage 3 abgedruckt und enthält die durch die Gebührenänderung erforderlichen Gebührensätze.