Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 7/1303/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.11.2017 | ||
Betreff: | Verkehrssituation Caspar-Baur-Straße und Trappstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 156 KB | |
![]() | Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2017 1007 KB | |
![]() | Anlage 2 - Übersichtsplan 866 KB | |
![]() | Anlage 3 - Luftbild 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr empfiehlt der
Verwaltung, die Caspar-Baur-Straße, die Straße „Im Grünen Winkel“ und die
Trappstraße in die Tempo-30-Zone einzubeziehen und zusammen mit den Straßen „Am
Nordglacis“, „An der Brücke“, Lipperheystraße und BYK-Straße als solche
auszuweisen.
Sachdarstellung/Begründung:
Mit Schreiben vom 04.09.2017 beantragt die SPD-Fraktion, die Caspar-Baur-Straße und die Trappstraße in die Tempo-30-Zone aufzunehmen. Begründet wird dies mit erheblichen Problemen querungswilliger zu Fuß Gehender, insbesondere bei größeren Beerdigungen, wenn in dem Bereich auch viele Fahrzeuge geparkt sind.
Bei
der Caspar-Baur-Straße und der Trappstraße handelt es sich in erster Linie um
Erschließungsstraßen von Wohn- und Gewerbegrundstücken in unmittelbarer und
weiterer Umgebung; für Durchgangsverkehre werden die Straßen eher sehr selten
genutzt. Beide Straßen liegen unmittelbar am Kommunalfriedhof
Caspar-Baur-Straße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Alle
umliegenden Straßen sind in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschränkt auf
teilweise 40 km/h (Kurfürstenring, Kaiserring, Blankenburgstraße) oder 30 km/h
(Breiter Weg, Abelstraße, Am Nordglacis, Lipperheystraße, Isselstraße, An der
Brücke, BYK-Straße).
Verkehrszählungen
in der Zeit von Fr. 27.10.2017 bis Mi. 01.11.2017 haben ergeben, dass sowohl
auf der Caspar-Baur-Straße als auch der Trappstraße die zulässige
Höchstgeschwindigkeit durchaus ausgenutzt wird. Die V85 beträgt
durchschnittlich rund 49 km/h auf der Caspar-Baur-Straße und 50 km/h auf der
Trappstraße. Eine Einbeziehung der genannten Straßen in die Tempo-30-Zone ist
durch die Geschwindigkeitsstruktur der umliegenden Straßen konsequent.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produkt, Bezeichnung |
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Investition |
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Beiträge/Zuschüsse |
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Aufwand lfd. Jahr |
1.500,00€ |
Ertrag lfd. Jahr |
€ |
Aufwand in den ersten fünf
Jahren |
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Ertrag in den ersten fünf
Jahren |
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davon Personalaufwand über 5 Jahre |
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Saldo Aufwand/Ertrag über 5 Jahre |
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Anlagen:
Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2017
Anlage 2 – Übersichtsplan
Anlage 3 - Luftbild