Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | ASG/1311/17 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 07.11.2017 | ||
Betreff: | Entwurf des Wirtschaftsplanes des ASG für das Jahr 2018 hier: Antrag der CDU Fraktion vom 14.11.2017 | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | ASG/1311/17/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage ASG 186 KB | |
![]() | Veränderungsliste Erfolgsplan Anlage 1 6 KB | |
![]() | Veränderungsliste Vermögensplan Anlage 2 6 KB | |
![]() | Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2017 504 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel stellt gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung den Wirtschaftsplan inklusive der Stellenübersicht des ASG für das Jahr 2018 unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung beschlossenen Veränderungen fest.
Der am 18.06.2015 gefasste Beschluss des Betriebsausschusses, sechs freiwerdende Stellen in der Grünflächenunterhaltung nicht neu zu besetzen, wird für fünf der sechs Stellen
- ausgesetzt
- rückgängig gemacht (CDU Antrag vom 14.11.2017)
Sachdarstellung/Begründung:
Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Ergänzend (aber nicht Bestandteil) kommt ein fünfjähriger Finanzplan hinzu. Der Wirtschaftsplanentwurf wurde von der Betriebsleitung dem Kämmerer zugeleitet und der Bürgermeisterin vorgelegt. Der Entwurf wurde mit gesondertem Schreiben vorab verteilt.
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG sowie
für die Durchführung des Wirtschaftsplanes verantwortlich. Sie muss dazu die
Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung beachten.
Seit der Aufstellung des Wirtschaftsplans haben sich Veränderungen im
Ergebnisplan und Vermögensplan ergeben. Hierbei handelt es sich zum einen um
eine notwendige Anpassung durch die Änderung der Grundgebühr bei den
Verbrennungskosten (Punkt 1 Veränderungsliste) und um Veränderungswünsche aus
dem Antrag der CDU Fraktion (Punkt 2 der Veränderungsliste). Auf beide Punkte
wird im Verlauf der Vorlage näher eingegangen.
Die Geschäftsbereiche Abfallbeseitigung,
Straßenreinigung und Friedhöfe sind überwiegend gebührenfinanziert.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde im
Geschäftsbereich Abfall zunächst bei der Berechnung der Grundgebühr der
Verbrennungskosten mit den Vorjahresdaten der Einwohner und
Einwohnergleichwerte des Kreises kalkuliert. Dem ASG wurden zwischenzeitlich
die neuen Parameter zur Berechnung der Grundgebühr mitgeteilt. Hieraus ergibt
sich eine Veränderung der Endfassung des Wirtschaftsplanes
(Punkt 1 Veränderungsliste).
Straßen-
und Grünflächenunterhaltung
Die Aufwendungen des ASG für die Unterhaltung der Straßen und der Grün-
und Freiflächen sind im Erfolgsplan dieser Geschäftsbereiche veranschlagt. Die
Finanzierung erfolgt überwiegend durch die seit 2011 stagnierende
Betriebskostenerstattung der Stadt Wesel.
Aufgrund der in den vergangenen Wochen diskutierten
Wichtigkeit gepflegter Grünflächen und der signalisierten politischen
Bereitschaft, hierfür Personal bereitzustellen, wurde in Abkehr vom Beschluss
zur Einsparung von 6 Stellen in der Grünflächenunterhaltung, die
Wiederbesetzung von zwei der bereits freigewordenen drei Stellen zum 01.07.2018
in den Personalkosten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde auch die
Wiederbesetzung der vierten - zum 01.12.2018 freiwerdenden Stelle - ab diesem
Zeitpunkt eingeplant. Die bereits seit April 2016 unbesetzte Stelle in der
Sportplatzunterhaltung wird nicht wiederbesetzt.
Der Antrag der CDU vom 14.11.2017 (siehe Anlage 3)
geht über diese im Entwurf des Wirtschaftsplans aufgenommenen Kosten hinaus und
sieht die Wiederbesetzung von zwei der bereits freigewordenen Stellen bereits
ab dem 01.01.2017 und zum Ausgleich des daraus entstehenden negativen
Betriebsergebnisses, die Erhöhung des Betriebsentgeltes um 44.500 € vor (Punkt
2 Veränderungsliste).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes schließt, unter Berücksichtigung der erläuterten Veränderungen, mit einem handelsrechtlichen Jahresergebnis von 3.313 € ab. Das geplante Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Plan 2017 in € |
Plan 2018 in € |
|
Abfall |
196.148 |
212.491 |
Straßenreinigung |
69.768 |
74.712 |
Friedhöfe |
104.381 |
99.652 |
Gebührenbereiche |
370.297 |
386.855 |
|
|
|
Grünflächenunterhaltung |
-122.769 |
-210.206 |
Straßenunterhaltung |
-166.683 |
-177.004 |
Unterhaltungsbereiche |
-289.452
|
-387.210
|
Werkstatt |
0 |
0 |
kfm Abteilung |
959 |
3.668 |
|
|
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|
81.804
|
3.313
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Anlagen:
Anlage 1 –
Veränderungsliste Erfolgsplan
Anlage 2 –
Veränderungsliste Vermögensplan
Anlage 3 – Antrag der
CDU Fraktion vom 14.11.2017