Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/1322/17 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 09.11.2017 | ||
Betreff: | Geplanter Bau eines Kombibades am Rhein - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 158 KB | |
![]() | Anlage: Antrag CDU-Fraktion vom 13.10.2017 654 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 13.10.2017 bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Wesel um Auskunft über die in der Angelegenheit Kombibad erfolgten Aktivitäten
in der Vergangenheit.
Hierzu ist Folgendes festzuhalten:
Mit dem immer dringender werdenden Bedarf, das vorhandene Heubergbad
sanieren zu müssen, kam auch die politische Diskussion auf, an Stelle des
Heubergbades das Rheinbad um einen Hallenbau zu erweitern. Das Rheinbad liegt
bekanntermaßen im Überschwemmungsbereich des Rheines. Die Gesetzgebung sieht
hier strenge Regularien vor.
Um das Rheinbad überhaupt erweitern zu können, bedurfte es zunächst der
gutachterlichen Einschätzung, inwieweit in räumlicher Nähe ein sogenannter
Retentionsraum zur Verfügung stehen würde. Eine solche gutachterliche
Untersuchung wurde Mitte 2016 durch das Büro Patt durchgeführt. Zu diesem
Gutachten liegt eine Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vor, die
diesen Punkt damit für erledigt erklärte.
Parallel hierzu wurden die Gespräche mit dem Erbbauberechtigten des
ehem. Hotels Rheinterrassen bezüglich vorzeitiger Aufhebung des Erbbaurechtes
aufgenommen. Als Grundlage für die von der Stadt in diesem Fall zu leistende
Entschädigungszahlung wurde ein Wertgutachten in Auftrag gegeben. Der
Erbbauberechtigte hat mündlich, in Abhängigkeit von der Entschädigungszahlung,
seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Erbbaurecht vorzeitig
aufzuheben. Das Thema soll wieder aufgegriffen werden, sobald sich die
Möglichkeit zur Realisierung des Kombibades an diesem Standort konkretisiert.
Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Vorstand des Minigolfvereins
geführt. Dieser wurde im Rahmen dieser Gespräche über eine ggf. erforderlich
werdende Verlagerung der Minigolfanlage in Kenntnis gesetzt.
Im HFA wurde das Thema am 06.09.2016 umfassend diskutiert (Ratssitzung
20.09.16). In der HFA-Sitzung wurde die Städtische Bäder Wesel GmbH gebeten,
die Vorplanung am Standort Rheinbad in eigener Zuständigkeit und auf eigene
Kosten in enger Abstimmung mit der Stadtplanung einzuleiten, um die Machbarkeit
konkret auszuloten.
Mit dem Regional Verband Ruhr (RVR) wurde das Thema am 21.10.2016
erörtert, da der Flächennutzungsplan für diese Planung geändert werden und dafür
auch die entsprechende Stellungnahme des RVR eingeholt werden muss. Die ersten
Stellungnahmen des RVR hierzu waren im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan
negativ. Im Nachgang zu diesem Abstimmungstermin hatte der RVR Kontakt mit der
für die Landesentwicklungsplanung zuständigen Staatskanzlei Düsseldorf
aufgenommen und die Sachlage dort erörtert. Die Stellungnahme von dort aus war
ebenfalls negativ, jedoch wurde zwischen RVR und Staatskanzlei verabredet, das
Thema in einem gesonderten Besprechungstermin zu erörtern.
Da die Grundlagen für ein Bebauungsplanverfahren nicht vorlagen, wurde
parallel hierzu geprüft, ob das Vorhaben gegebenenfalls nach den §§ 34 oder
auch 35 BauGB zulässig wäre. Hierzu wurden fiktive Baukörper als
Referenzanlagen geprüft. Die Ergebnisse wurden mit dem Kreis Wesel im Februar
und April 2017 erörtert (Untere Landschaftsbehörde und Obere Bauaufsicht). Es
stellte sich im Nachgang heraus, dass eine Beurteilung weder nach § 34 noch
nach § 35 BauGB haltbar sein würde. Dies ist auch am 24.04.2017 den Städtischen
Bädern so mitgeteilt worden.
Wieder fanden diverse Gespräche mit dem RVR statt, der dann am Rande
einer Konferenz das Thema mit der Staatskanzlei noch einmal erörterte. Dies
führte zu der schriftlich vorliegenden Absage des RVR vom 02.06.2017.
Eine Rundfahrt zu neuen Hallenbädern veranstaltete die Städtische Bäder
Wesel GmbH am 06.06.2017.
Zeitungsmeldungen, in denen die Aussage verschiedener Behörden zum
Kombibad kommentiert wurden, führten zu weiteren Gespräche mit dem RVR. Danach
wurde eine nunmehr positive Begleitung des Planungsgeschehens nicht mehr
ausgeschlossen. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass mit der
Landtagswahl auch Personalwechsel auf Landesebene erfolgte.
Die bis dahin vorliegenden Ergebnisse wurden im Ausschuss für
Stadtentwicklung am 28.06.2017 erörtert.
Während der Zeit der planungsrechtlichen Prüfungen wurden verschiedene
Alternativstandorte untersucht. Die Ergebnisse wurden mehrfach erörtert. In der
Diskussion blieben dabei der Standort Rheinbad und als Alternative der Standort
Heubergpark.
Im August und im September 2017 fanden zwei weitere
Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung (Oberere Wasserbehörde) und dem
RVR statt, bei denen die Thematik Retentionsraum mit dem darauf fußenden Strömungsgutachten
behandelt wurden. Darüber hinaus war zu klären, inwiefern der zukünftige
Regionalplan des RVR hier als übergeordnetes Planungsinstrument die für das
Projekt Kombibad notwendigen Voraussetzungen schaffen kann, damit die
Städtischen Bauleitplanungen davon abgeleitet werden können. Eine Information
des Aufsichtsrates der Städtischen Bäder Wesel GmbH fand am 22.09.2017 statt.
Zusammen mit WeselMarketing wurden zwischenzeitlich erste
konzeptionelle Überlegungen angestellt, wie ein Freizeitkonzept aussehen
könnte, das die Grundlage für eine entsprechende Darstellung im Regionalplan
begründen könnte. Diese Darstellung müsste ein „Allgemeiner Siedlungsbereich
Erholung“ (ASB-E) sein.
Parallel zum Standort Kombibad wurde der Standort Heubergbad weiterverfolgt.
Hier sind insbesondere Restriktionen aus der Bodendenkmalpflege zu beachten. Es
fanden hierzu im Juni 2017 Gesprächstermine mit Vertretern des Rheinischen Amts
für Bodendenkmalpflege (LVR) sowie der Städtischen Bäder Wesel GmbH statt, die
durch mehrere Telefonate im Anschluss ergänzt wurden. Der Stadt Wesel wurden
fachspezifische Unterlagen zur Verfügung gestellt. Im November 2017 fand ein
Ortstermin mit Vertretern des LVR und des ASG im Heubergpark statt, bei dem die
denkmalpflegerischen Belange und die planerischen Anforderungen besprochen
wurden.
Um aus Sicht der Bodendenkmalpflege eine Einschätzung zu erhalten, wird
empfohlen, einen Vorentwurf zu der geplanten Hallenbadnutzung zu erstellen. Auf
Basis des Vorentwurfs können gezielt Sondagen durchgeführt werden. Der Rat der
Stadt Wesel stimmte in seiner Sitzung am 19.09.2017 überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 200.000 € für eine Sondageuntersuchung zur
Feststellung denkmalgeschützter Bauteile und Befunde im Bereich des
Heubergparks zu. Eine kleinere Sondage soll kurzfristig in Abstimmung mit der
Bodendenkmalpflege durchgeführt werden.
Hinsichtlich des Kombibades ist ein weiterer Gesprächstermin mit dem
RVR Anfang Dezember 2017 vereinbart.
Die Vergabe des Strömungsgutachtens wird zur Zeit von der Stadtwerke
Wesel GmbH vorbereitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2017