Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 7/0258/19 | ||
Art: | Vorlage zur Kenntnis | ||
Datum: | 19.08.2019 | ||
Betreff: | Fußgängertunnel am Bahnhof hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 242 KB | |
![]() | Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2019 88 KB |
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 24.05.2019 bittet die CDU-Fraktion um einen aktuellen Bericht zur Situation im Fußgängertunnel am Bahnhof. Die CDU-Fraktion spricht hierbei insbesondere Probleme zwischen Fußgängern und Radfahrern an und bittet die „Bahnhofswacht“ den Tunnel regelmäßig überwachen zu lassen.
Der Weseler Bahnhof wird seit dem Jahr 2006 im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Wesel - Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen, der für den Bereich des Bahnhofsgeländes zuständigen Bundespolizeiinspektion Kleve sowie des Jobcenters Kreis Wesel und der Deutsche Bahn Station und Service AG - Bahnhofsmanagement Duisburg durch einen Ordnungsdienst bestreift.
Das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes umfasst den Bahnhof Wesel als wichtigen Verkehrsknoten mit dem Zentralen Omnibusbahnhof einschließlich der Parkplatzanlagen und den Fußgängertunnel, nicht aber die Bahnsteigbereiche.
Der Einsatz des Ordnungsdienstes
erfolgt im Schichtbetrieb von 7 Uhr bis 21 Uhr an allen Wochentagen. Es sind 12
Stellen bewilligt. Der Einsatz erfolgt
in Dreifachstreife.
Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes gehören:
• Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (eingeschränktes Weisungsrecht) im Bereich des Bahnhofsumfeldes, Empfangsgebäude / Personenunterführung
• Melden von Schäden an Anlagen der Bahn und der Stadt
• Gewährleistung der Einhaltung der Standards für Sicherheit, Sauberkeit und Service
• Durchführung von Qualitätsprüfungen im Rahmen der definierten Standards
• Überwachung der erforderlichen Winterdiensteinsätze
• Meldung von Ordnungswidrigkeiten
Die Problematik Rad fahrender Personen im Bereich des Fußgängertunnels und der Rampen ist dem Ordnungsdienst bzw. der Ordnungspartnerschaft bekannt.
Dem entsprechend wird auch der Bereich des Fußgängertunnels und der Rampen mehrmals täglich pro Schicht durch den Ordnungsdienst bestreift. Im Jahr 2018 wurden ca. 4.000 Verstöße gegen das Radfahrverbot im Tunnel erfasst. Dies entspricht pro Schichteinsatz in etwa 15 bis 20 Verstößen. Nach Möglichkeit wird der Rad Fahrende durch den Ordnungsdienst angesprochen und auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Ein Teil der Betroffenen zeigt sich hierbei regelmäßig einsichtig, es kommt aber auch nicht selten vor, dass Rad Fahrende, die Aufforderung, ihr Fahrrad zu schieben, missachten und sich uneinsichtig und respektlos zeigen.
Die Bundespolizeiinspektion, die Kreispolizeibehörde, sowie das
Bahnhofsmanagement Duisburg wurden durch den Ordnungsdienst in der
Vergangenheit fortlaufend über die festgestellten Zustände im Bereich des
Bahnhofs informiert.
Von Seiten der Bundespolizeiinspektion wurde mitgeteilt, dass der Bahnhof Wesel ebenfalls regelmäßig im Rahmen der bahnpolizeilichen Zuständigkeit überwacht wird und erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Reisenden getroffen werden. Dazu gehöre auch das Einschreiten bei verbotenem Rad fahren. Der Bahnhof werde daneben auch in unregelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der DB Konzernsicherheit bestreift.
Der Kreispolizeibehörde Wesel liegen darüber hinaus keine Angaben zu Unfällen zwischen Rad Fahrenden untereinander oder mit Fußgängern in dem in Rede stehenden Bereich vor.
Der Bereich des Tunnels und der Rampen ist hinsichtlich des Radfahrverbots ausreichend beschildert. Ergänzende bauliche Änderungen sind aufgrund der zu gewährleistenden Barrierefreiheit z. B. in Form einer Umlaufschranke nicht realisierbar.
Finanzielle Auswirkungen:
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davon Personalaufwand über 5 Jahre |
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Saldo Aufwand/Ertrag über 5 Jahre |
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Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2019