Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 7/0273/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.08.2019 | ||
Betreff: | Verkehrssituation auf der Bundesstraße 8 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 237 KB | |
![]() | Anlage 1 - Übersichtsplan 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag ergeht nach Beratung
Sachdarstellung/Begründung:
Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2018 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr in seiner Sitzung am 26.09.2018 die Empfehlung ausgesprochen,
- auf der Reeser Landstraße ab der Kreuzung mit der Monschauer Straße bis zur Kreuzung mit der Bocholter Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen
- die Signalzeiten der auf der Strecke betroffenen Lichtzeichenanlagen neu zu berechnen.
Nach Beteiligung der betroffenen Fachstellen wurde deutlich, dass eine reine Umbeschilderung der Geschwindigkeitsanordnung von 60 km/h auf 50 km/h ohne Anpassung der Lichtzeichenanlagen entweder (bei Nichtbeachtung der neuen Geschwindigkeitsanordnung, um die nächste Grünphase zu erreichen) dazu führt, dass sich am Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer faktisch nichts ändert oder (bei Beachtung der neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit) es zu Unterbrechungen der sog. „Grünen Welle“ und damit zu erhöhten Wartezeiten kommt. Hier sind einerseits erhöhte Emissionen und längere Verweildauer der Fahrzeuge auf dem Teilstück der B 8 und andererseits eine Verlagerung eines Teils des Verkehrs in die angrenzenden Wohngebiete (Grünstraße, Hamminkelner Landstraße, Ackerstraße) zur Umfahrung der Strecke zu befürchten.
Eine Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint insofern nur in Verbindung mit der Neuberechnung der Signalzeiten sinnvoll.
Nach Auskunft der beteiligten Fachstellen fallen hierfür insgesamt Kosten in Höhe von rund 60.000 EUR an, Räum- und Zwischenzeiten sind der neuen Geschwindigkeit anzupassen und die Koordinierung der verschiedenen Lichtzeichenanlagen untereinander ist neu zu berechnen. Eine Neuberechnung der Grünen Welle in der gesamten Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 8 (Südring, Hansaring, Grafenring, Reeser Landstraße) ist darin nicht enthalten. Hier ist bei einer nur teilweisen Neuberechnung mit einem Bruch in der grünen Welle am Übergang der beiden Teilstrecken zu rechnen.
Sinnvoller erscheint daher die Neuberechnung der Signalzeiten aller betroffenen Lichtzeichenanlagen (11 lichtzeichengeregelte Kreuzungen bzw. Einmündungen, 3 Anforderungsfußgängerlichtzeichenanlagen) auf der gesamten Strecke ab Kreuzung Südring/Schillstraße bis Kreuzung Reeser Landstraße/Bocholter Straße auf der Grundlage einer durchgehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu beauftragen. Zugleich ist die Koordinierung der Anlagen untereinander zur Sicherstellung einer weitgehend funktionierenden grünen Welle zu optimieren. Die zu erwartenden Kosten für die Berechnung der Signalzeiten in Höhe von rund 100.000 EUR wären durch die Stadt Wesel zu tragen.
Die Kosten für die Stadt Wesel würden sich um den kommunalen Anteil der Kosten für das Aufspielen der neuen Signalzeitenpläne in die technischen Anlagen erhöhen. Die Anteile der Kommune und des Straßenbaulastträgers StraßenNRW bemessen sich nach der Verteilung der Verkehrsbelastung der einzelnen Äste jeder Lichtzeichenanlage. Der kommunale Anteil wird erst im Zuge der Neuberechnungen neu ermittelt und wird schätzungsweise im unteren fünfstelligen Bereich liegen.
Finanzielle
Auswirkungen
Produkt,
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Investition |
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Aufwand lfd. Jahr
2020 |
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Ertrag lfd. Jahr |
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Aufwand in den
ersten fünf Jahren |
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Ertrag in den
ersten fünf Jahren |
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davon
Personalaufwand über 5 Jahre |
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Saldo
Aufwand/Ertrag über 5 Jahre |
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Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan