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Name: | FB 5/0363/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.10.2019 | ||
Betreff: | Haushalt 2020 |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den
Entwurf des Produkthaushaltes 2020 für den Fachbereich Jugend, Schule und Sport
– Teilbereich Jugend - unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsliste
zur Beschlussfassung.
Er beauftragt
die Verwaltung, vom Rat bereitgestellte Mittel auszuzahlen.
Sachdarstellung/Begründung:
Eine
Übersicht der Buchungsstellen (Anlage 1) sowie die Veränderungsliste für
den Jugendhilfebereich (Anlage 2) sind der Vorlage zur Beratung beigefügt.
Eine Vorberatung der Buchungsstellen für den Bereich Schule und Sport erfolgt
in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 14.11.2019.
Hinweis für Ratsmitglieder:
Bitte bringen Sie Ihren Entwurf des
NKF-Produkthaushaltes 2019 zur Sitzung mit.
Haushalt 2020
Der
Entwurf des Produkthaushaltes weist für den gesamten Fachbereich Jugend, Schule
und Sport im Jahr 2020 ein Budget (hier ohne Personalkosten) in Höhe von
29.075.896 € aus.
Hiervon
entfällt in 2020 auf den Bereich Jugendhilfe ein Zuschussbedarf in Höhe von
24.600.718 €.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom
19.06.2018 werden die investiven Maßnahmen zukünftig dem Budget des
Fachbereichs Gebäudeservice zugeordnet. Eine Auflistung dieser Maßnahmen ist
als Anlage beigefügt.
Das
Gesamtbudget des Fachbereiches für das Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar:
|
2020 |
Erträge |
21.141.509 € |
Aufwendungen |
50.217.405 € |
Budget |
29.075.896 € |
In
diesem Budget sind unverändert Betriebskosten ASG in Höhe von 1.039.529 €
enthalten, die durch den Fachbereich nicht beeinflusst werden können.
Bezogen
auf den Jugendhilfebereich ergibt sich folgendes Budget:
|
2020 |
Erträge |
17.675.676 € |
Aufwendungen |
42.276.394 € |
Budget |
24.600.718 € |
Finanzentwicklung in den einzelnen
Aufgabenfeldern der Jugendhilfe
Bereich |
Budget 2019 |
Budget 2020 (Verwaltungsentwurf) |
Vergleich 2019/2020 |
In % |
Beistandschaften,
UVG, Betreuung |
624.106 € |
655.205 € |
31.099 € |
4,98% |
Tagesbetreuung
für Kinder |
8.631.244 € |
9.366.948 € |
735.704 € |
8,52% |
Kinder- und Jugendarbeit |
1.228.601 € |
1.210.165 € |
-18.436 € |
-1,50% |
Hilfe
zur Erziehung |
11.905.709 € |
13.368.400 € |
1.462.691 € |
12,29% |
Gesamt |
22.389.660 € |
24.600.718 € |
2.211.058 € |
9,88% |
Das
Gesamtbudget (Haushaltsentwurf) für die Aufgabenfelder der Jugendhilfe steigt
im Vergleich zum aktuellen Haushalt 2019 um 2.211.058 €. Die Steigerung
beträgt 9,88 %.
Erläuterungen zu den einzelnen
Aufgabenfeldern:
Im
Folgenden sind für die einzelnen Aufgabenfelder der Jugendhilfe zunächst
maßgebliche Veränderungen im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2019 ff
gegenüber den Ansätzen des laufenden Haushaltes 2018 erläutert. Hinzu kommen
weitere Anpassungen, die nach Beschluss über die Veränderungsliste in den
Haushalt eingearbeitet werden müssen.
Kinder- und Jugendförderung
Unterhaltsvorschussleistungen:
Im
Vergleich der Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist eine Erhöhung des Aufwandes von
525.987 € auf 556.987 € vorgesehen. Diese Veränderung basiert auf
steigenden Fallzahlen.
Die
Neuregelung der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen nur für Neufälle
(Wechsel der Zuständigkeit von den Kommunen auf das Land) ab dem 01.07.2019
zieht für 2020 eine verminderte Steigerung der kommunalen Einnahmen nach sich.
In den Jahren 2021 ff ist mit sinkenden Einnahmen zu rechnen.
Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege:
Im
Aufgabenfeld der Tagesbetreuung für Kinder steigt der Finanzbedarf lt.
Haushaltsentwurf von 8.631.244 € in 2019 auf 9.366.948 € in 2020.
Dies ist auf Veränderungen sowohl im Bereich der Erträge als auch der
Aufwendungen zur Inkraftsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020
zurückzuführen.
Da
das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, sind in verschiedenen Haushaltsstellen
sowohl im Bereich der Kindertageseinrichtungen als auch in der
Kindertagespflege noch Verschiebungen möglich.
Bedarfsdeckung Kindertagesbetreuung
Laut
Bedarfsplanung sind steigende Bedarfe in der Kindertagesbetreuung zu erwarten.
Gesetzliche Neuerungen wie das zweite beitragsfreie Jahr oder Befreiungen von
der Beitragspflicht für bestimmte Gruppen im Leistungsbezug können zudem einen
deutlichen Anstieg an Platzbedarf und auch erweiterte Betreuungszeiten zur
Folge haben, die sich noch nicht beziffern lassen.
Die
Erweiterung der Kita Quadenweg, der Neubau einer Kita in der Innenstadt und
Überbelegungen der vorhandenen Kitas dienen vor allem zur Deckung der Bedarfe von
Kindern über drei Jahren.
Um
auch einen steigenden Bedarf an U-3 Plätzen zur Verfügung stellen zu können,
ist die Ausweitung der Großtagespflegen zu verfolgen, die von Eltern vermehrt
nachgefragt werden. Großtagespflegestellen sind schneller zu realisieren als
der Ausbau von zusätzlichen U-3 Plätzen in den Kindertageseinrichtungen. Zudem
geht eine Erweiterung des Platzangebotes für U-3 Kinder zulasten des Angebotes
an Ü-3 Plätzen.
Eine möglicherweise notwendige Erweiterung des Angebotes an Betreuungsplätzen kann in 2020 Steigerungen in den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Investitionskostenzuschüsse der Stadt für die Einrichtung von Großtagespflegen zur Folge haben, die bisher noch nicht im Haushalt berücksichtigt sind.
Darüber hinaus ist weiterhin das Ziel zu verfolgen, weitere Kitas zu realisieren, um den steigenden Bedarf an U-3 Betreuung stadtweit abdecken zu können.
Maßnahme Kita Regenbogenhaus
Die Erweiterung des Außengeländes der Kita Regenbogenhaus ist vom Landesjugendamt im Zuge der Erweiterung der Kita in 2017 dringend angeraten worden. Da das benachbarte Grundstück aufgrund ungeklärter Erbschaftsverhältnisse bislang nicht zur Verfügung stand, wurde diese Maßnahme zunächst zurückgestellt. In 2020 ist eine Klärung des Sachverhaltes absehbar und die Erweiterung kann dann vorgenommen werden. Hierzu sind umfangreiche gärtnerische Tätigkeiten und die Versetzung der Zaunanlage durchzuführen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 15.000 € (s. Anlage 2, Veränderungsliste).
Hilfen zur Erziehung
Das Budget für das Jahr 2020 im Bereich der
Hilfen zur Erziehung ist im Vergleich zum Planansatz aus dem Jahr 2019 um
1.462.691 € auf 13.368.400 € gestiegen. Dieser Mehrbedarf wird wie folgt
erläutert:
Familienunterstützende
Hilfen zur Erziehung
Bei
den familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung ist aufgrund von
Fallzahlsteigerungen bei den Erziehungsbeistandschaften, den
sozialpädagogischen und unterstützenden Familienhilfen, den Unterbringungen in
Tagesgruppen und den Hilfen nach § 27 Abs. 3 SGB VIII ein Mehraufwand von
275.100 € zu verzeichnen.
Familienersetzende
Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der
Familienersetzenden Hilfen zur Erziehung sind teils erhebliche Veränderungen
zwischen dem Planansatz 2019 und dem Budget für 2020 zu verzeichnen.
Die Bildung der Haushaltsansätze für das
Jahr 2020 erfolgte unter Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen und der
tatsächlichen Fallkosten. Weiterhin wurde eine prognostische Bewertung der
voraussichtlichen Fallverläufe vorgenommen. Im Ergebnis ist für den
Aufgabenbereich der Familienersetzenden Hilfen ein Budget in Höhe von
7.265.095 € erforderlich. Im Vergleich zum Planansatz aus dem Jahr 2019
ist das Budget um 183.896 € gestiegen. Dieser Mehrbedarf setzt sich aus
einem Minderertrag von 714.796 € und einem Minderaufwand von
530.900 € zusammen.
Der Minderertrag in Höhe von 714.796 €
resultiert vorrangig aus verringerten Erträgen aus Kostenerstattungsansprüchen
gegen den Landschaftsverband Rheinland für die Betreuung und Versorgung von
unbegleiteten minderjährigen bzw. volljährigen Ausländern (umvA). Zum einen
haben sich die Fallzahlen reduziert, zum anderen konnten vollstationäre
Betreuungssettings in kostengünstigere ambulante Maßnahmen umgewandelt
werden.
Der Minderaufwand in Höhe von 530.900 € hat
verschiedene Ursachen. Wesentliche Abweichungen ergaben sich in folgenden
Bereichen:
Durch die vorstehend bereits beschriebene
Fallzahlenreduzierung und die Umwandlung vollstationärer Hilfen für umvA in
ambulante Maßnahmen ergibt sich ein Minderaufwand im Vergleich zum Ansatz 2019
in Höhe von 581.800 €.
Ferner konnte der Ansatz für die Heimpflege
Minderjähriger um 418.900 € verringert werden. In 2020 wird ein hoher
Anteil der Jugendlichen volljährig, so dass ein Hilfeartenwechsel eintritt.
Hieraus ergibt sich ein Anstieg des Ansatzes der Heimpflege Volljähriger in
Höhe von 76.100 €. Ferner wechselten Hilfefälle von der Heimpflege
Minderjähriger in den Bereich der stationären Eingliederungshilfen.
Des Weiteren ergibt sich ein Anstieg bei der
Vollzeitpflege Minderjähriger in Höhe von 192.800 € und ein Anstieg bei
den Kostenerstattungen an andere Jugendämter für Minderjährige in Heim- und
Vollzeitpflege in Höhe von 305.600 €.
Eingliederungshilfen
Bei
den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 aufgrund von Fallzahlsteigerungen bei den
ambulanten und stationären Eingliederungshilfen ein Mehrbedarf in Höhe von
1.018.700 € im Haushalt berücksichtigt.
Der
Mehrbedarf von 400.000 € im ambulanten Bereich ist durch die deutlich
gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Integrationshilfen für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche, die durch die Jugendhilfe im Schulbereich
eingesetzt werden, verursacht.
Im
Ansatz der stationären Hilfen ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 584.700 €,
der durch Fallzahlsteigerungen und den zuvor bereits beschriebenen Hilfeartenwechsel von
stationärer Hilfe gem. § 34 SGB VIII in stationäre Eingliederungshilfe gem. §
35a SGB VIII begründet ist.
Fazit
Das
für 2020 angemeldete Budget für die Aufgabenfelder der Jugendhilfe steigt unter
Berücksichtigung der für die Veränderungsliste vorgeschlagenen
Haushalts-positionen im Vergleich zu 2019 um 2.211.058 € auf 24.600.718 € an.
Die Steigerung beträgt 9,88 %.
Anlagen: