Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | ASG/0371/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 28.11.2019 | ||
Betreff: | Straßenreinigung 1. 28. Satzung vom ___ zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung - Straßenreinigungssatzung - vom 10.12.1990 2. Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | ASG/0371/19/1 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung
Straßenreinigung und Winterdienst (Anlage
2) zur Kenntnis und beschließt:
- die 28. Satzung vom __ zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung – Straßenreinigungssatzung - vom 10.12.1990 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Sachdarstellung/Begründung:
1. 28. Satzung vom ______ zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung - Straßenreinigungssatzung – vom 10.12.1990
Veränderungen im allgemeinen Satzungstext sind für 2020 nicht vorgesehen. Lediglich die Anlagen zur Satzung (1. + 4. Abteilung) sind an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen bzw. zu korrigieren.
In der 1. Abteilung „Reinigung
der Fahrbahnen durch die Anlieger“ werden folgende Veränderungen vorgenommen:
Der Stichweg der Eickelboomstraße zwischen den Haus Nrn.: 11 bis17
(incl. Am Zollhof 2) und die Haus Nrn.: 12 bis 22 wird von Abteilung 2 in die
Abteilung 1 übertragen, welches den örtlichen Gegebenheiten geschuldet ist. Die
Offermannstraße wird von der Abteilung 4 in die Abteilung 1 übertragen, auch
hier ist die Änderung den örtlichen Gegebenheiten geschuldet. Die Änderung beim
Orchideenweg ist lediglich eine Anpassung in der laufenden Nummerierung.
In der 4. Abteilung „Reinigung der Gehwege durch die Stadt Wesel“ wird folgende Änderung vorgenommen:
Die Herausnahme der Offermannstraße aus der Abteilung 4 ist den
örtlichen Gegebenheiten geschuldet.
Alle Veränderungen sind in der beigefügten Anlage 1 zusammengefasst.
2. Gebührenkalkulationen für das Jahr 2020
Die Gesamtkosten Straßenreinigung steigen mit 1.386.852 € in 2020 gegenüber 1.338:683 € in 2019 um 48.169 €.
Da bis zum 30.06.2019 ein Überschuss von 80.000 € prognostiziert wurde, konnte für 2020 eine Inanspruchnahme von 57.000 € eingeplant werden. Gleichzeitig wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 20.000 € in der Kalkulation für 2020 berücksichtigt. Der Gebührenbedarf sinkt um 10.656 € von 1.179.701 € in 2019 auf 1.116.045 € in 2020. Die Gebühren der Straßenreinigung bleiben deshalb gegenüber 2019 konstant. Sie liegen weiterhin bei:
Bei der Gebührenkalkulation Winterwartung steigen die Gesamtkosten in 2020 mit 207.603 € gegenüber 2019 mit 194.597 € um 13.006 €.
Für 2020 wird eine Rücklagenentnahme von 116.000 € eingeplant (Vorjahr: 101.000 €). Dabei wurde auch schon ein prognostizierter Überschuss von 24.000 € bis zum 30.06.2019 berücksichtigt. Im Ergebnis sinkt der Gebührenbedarf Winterwartung von 54.337 € in 2019 geringfügig um 1.494 € auf 52.843 € in 2020.
Das bedeutet, dass die Gebühren für die Winterwartung in folgender Höhe konstant bleiben:
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