Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 2/0390/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.11.2019 | ||
Betreff: | Budget Fachbereich Gebäudeservice 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 261 KB | |
![]() | Anlage1_Budget2020 283 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Gebäudeservice empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den
Entwurf der Produkthaushalte für den Fachbereich Gebäudeservice (Budget
Fachbereich Gebäudeservice 2020) zur Beschlussfassung. Er beauftragt die
Verwaltung, vom Rat bereitgestellte Mittel auszuzahlen.
Sachdarstellung/Begründung:
Das Budget für den Fachbereich Gebäudeservice
wird insbesondere geprägt durch die Kostenblöcke
verteilt auf die einzelnen Produkte. Hinzu
kommen jährliche Aufwendungen für spezielle geplante Bauunterhaltungsmaßnahmen
an Einzelobjekten. All diese Positionen finden sich im Haushaltsplan in den
einzelnen Produkten unter der Position „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ wieder.
Geplante Einzelmaßnahmen
Gemäß Ratsbeschluss vom 19.06.2018 sollen
alle Haushaltsmittel für den Bau und die Unterhaltung von Gebäuden im Budget
des Fachbereichs Gebäudeservice zusammengeführt werden. Erstmalig befinden sich
daher auch die nutzerbedingten Maßnahmen
in Höhe von 18,9 Mio. €, die vorher
in den entsprechenden Budgets der anderen Fachbereiche enthalten waren, im
Budget des Fachbereichs Gebäudeservice. Die Kosten für die geplanten Einzelmaßnahmen betragen insgesamt 24,2 Mio. €. Rechtzeitig vorgenommene Instandhaltung
verlängert die technische Lebensdauer der Bauwerke deutlich. Alle
Sanierungsmöglichkeiten werden immer unter dem Aspekt der Energiereduzierung
durchgeführt. Hierzu wird auch auf den im letzten Gebäudeausschuss gefassten
Beschluss verwiesen. Dem verständlichen Wunsch nach optischer Verschönerung, z.
B. durch Farbanstrich, kann nicht immer im eigentlich notwendigen Umfang
entsprochen werden. In erster Linie muss sichergestellt werden, dass die Gebäude
verkehrssicher gehalten werden und in ihrer Funktion genutzt werden können.
Darüber hinaus ist es unabdingbar notwendig, dass die Stadt ihren gesetzlichen
Betreiberpflichten nachkommt.
Fördermittel
Wie bekannt, kann die Stadt aus verschiedenen
Förderprogrammen Fördermittel erhalten. Der beiliegenden Anlage ist zu
entnehmen, welche Maßnahmen aus welchen Fördertöpfen gegenfinanziert werden
können. Dabei ist zu beachten, dass aus dem Programm Gute Schule 2020 den
Kommunen eine hundertprozentige Schuldendiensthilfe gewährt wird. Das
Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz II (KInvFG II) sieht eine
neunzigprozentige und das Stadterneuerungsprogramm eine siebzigprozentige
Förderung vor.
Die folgende Übersicht zeigt die
Gesamtbeträge der Förderprogramme und ihre Förderschwerpunkte:
Programm |
Förderschwerpunkt |
Fördersumme
gesamt |
Förderzeitpunkt |
KInvFG I |
Infrastruktur und Bildungs-
infrastruktur/energetische Sanierung v. Einrichtungen der städt. Schulinfrastruktur |
3.785.910,13 € |
2016 – 31.12.2020 (bis auf eine Maß-nahme abgearbei-tet) |
„Gute Schule 2020“ |
Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung
in Schulen |
5.832.941,00 € |
2017 – 31.12.2020 |
KInvFG II |
Sanierung, Umbau, Erweiterung von
Schulgebäuden, Schulsportanlagen, Außen-anlagen, Mensen |
3.846.179,00 € |
2017 – 31.12.2022 |
Vorbehaltlich der noch zu fassenden
Ratsbeschlüsse bezüglich der Förder-maßnahmen im Einzelnen können in 2020
Maßnahmen in Höhe von 2.970.000 € gefördert werden.
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
Als Erläuterung zu den in den Teilergebnisplänen
der einzelnen Produkte unter Nummer 13 aufgeführten Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen folgt als Anlage 1 eine detaillierte Darstellung
der einzelnen, für das Jahr 2020 geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen bzw.
Kosten der Bewirtschaftung. Zur besseren Übersicht wurden die Priorisierung und
die Möglichkeiten der Förderung aufgelistet.
Reinigung
Das Produkt 01.07.01 – Reinigung und Pflege –
betrifft insbesondere die Kosten der Fremdreinigung sowie der
Reinigungsprodukte und des Verbrauchsmaterials. Die Reinigungsleistungen wurden
aktuell für den Zeitraum von 2020 bis 2023 neu ausgeschrieben. Das
Submissionsergebnis lag bei Versand der Ausschussunterlagen noch nicht vor und
wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Bauunterhaltung/Wartung
Aus den Positionen „Allgemeine Sanierungs-,
Instandhaltungs- und Instandsetzungs-maßnahmen“ und „Allgemeine Unterhaltung
der Grundstücke und Gebäude“ werden notwendige Wartungsmaßnahmen sowie
unvorhergesehene Arbeiten finanziert. Bedingt durch die immer größere Anzahl an
technischen Anlagen und Einrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlagen, elektrische
Anlagen und Geräte, Feuerlöschanlagen, elektr. Türen und Tore,
lüftungstechnische Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungen etc., erhöhen sich
naturgemäß auch die Aufwendungen für deren Wartungen. Gleichzeitig mehren sich
die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und verkürzen sich die Prüfintervalle
(s. a. Vorlage FB2/2807/13 und FB2/0259/14). Auch dadurch steigen die Kosten in
erheblichem Umfang.
Die städtischen Gebäude und deren Anlagen
sind im Durchschnitt 40 bis 45 Jahre alt. Da das Budget in den letzten Jahren
nicht immer so ausreichend bemessen war, dass alle notwendigen
Unterhaltungsmaßnahmen rechtzeitig genug durchgeführt werden konnten, werden
auch die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten immer höher.
Bewirtschaftungskosten
Zu den Bewirtschaftungskosten zählen insbesondere die Grundbesitzabgaben, aber auch Strom, Gas, Wasser und sonstige Nebenkosten, wie z. B. Versicherungen etc. Auch wenn die Energiebilanz der städtischen Gebäude insgesamt recht positiv ausfällt, müssen doch auf Grund von Preissteigerungen (z.B. beim Strom durch die Erhöhung der EEG-Umlage und der Netznutzungsentgelte) zusätzliche Kosten berücksichtigt werden. Die Heizkosten sind darüber hinaus naturgemäß von der Witterung abhängig.
Anlagen:
Übersicht über die Haushaltsanmeldungen