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Name: | ASG/0395/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 06.11.2019 | ||
Betreff: | Entwurf des Wirtschaftsplanes des ASG für das Jahr 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage ASG 302 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel stellt gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung den Wirtschaftsplan inklusive der Stellenübersicht des ASG für das Jahr 2020 und den in dieser Sitzung beschlossenen Veränderungen fest.
Sachdarstellung/Begründung:
Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Ergänzend (aber nicht Bestandteil) kommt ein fünfjähriger Finanzplan hinzu. Der Wirtschaftsplanentwurf wurde von der Betriebsleitung dem Kämmerer zugeleitet und der Bürgermeisterin vorgelegt. Der Entwurf wurde mit gesondertem Schreiben vorab verteilt.
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG sowie
für die Durchführung des Wirtschaftsplanes verantwortlich. Sie muss dazu die
Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung beachten.
Die Geschäftsbereiche Abfallbeseitigung,
Straßenreinigung und Friedhöfe sind überwiegend gebührenfinanziert. Der
prognostizierte handelsrechtliche Jahresgewinn resultiert insbesondere aus den
Unterschiedsbeträgen zwischen den nach Gebührenrecht ermittelten
kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie den jeweils handelsrechtlichen
zulässigen Abschreibungen und Zinsaufwendungen und dem Ergebnis der
nichthoheitlichen Tätigkeiten nach Steuern.
Straßen-
und Grünflächenunterhaltung
Die Aufwendungen des ASG für die Unterhaltung der Straßen und der Grün-
und Freiflächen sind im Erfolgsplan dieser Geschäftsbereiche veranschlagt. Die
Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Betriebskostenerstattung der Stadt
Wesel.
Das Defizit der Unterhaltungsbereiche verschlechtert sich gegenüber den Planzahlen 2019 aus folgenden Gründen:
- tarifliche Personalkostensteigerungen
- zusätzliche
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in der
Grünflächenunterhaltung durch Trockenheit und Baumkrankheiten
-
Zusammenfassung:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes schließt, unter Berücksichtigung der erläuterten Veränderungen, mit einem handelsrechtlichen Jahresergebnis von –322.606 € ab. Das geplante Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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Plan 2019 in € |
Plan 2020 in € |
Abfall |
254.635 € |
264.708 € |
Straßenreinigung |
90.978 € |
104.410 € |
Friedhöfe |
199.540 € |
145.082 € |
Gebührenbereiche |
545.153 € |
514.200 € |
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Grünflächenunterhaltung |
-396.631 € |
-582.518 € |
Straßenunterhaltung |
-290.491 € |
-262.376 € |
Unterhaltungsbereiche |
-687.122 € |
-844.894 € |
Werkstatt |
0 € |
0 € |
kfm. Abteilung |
4.879 € |
8.088 € |
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-137.090 € |
-322.606 € |
Aufgrund des seit 2011 stagnierenden Entgeltes ist es nicht
möglich ein positives Ergebnis zu planen und eine angemessene Verzinsung des
betriebsnotwendigen Vermögens kann nicht erreicht werden.