Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | ASG/0398/19 | ||
Art: | Beschlussvorlage Betriebsausschuss ASG | ||
Datum: | 08.11.2019 | ||
Betreff: | Abfallentsorgung 1. Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 2. 25. Satzung vom ___ zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Wesel vom 01.12.1995 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage ASG 332 KB | |
![]() | Anlage 1.1 14 KB | |
![]() | Anlage 1.2 11 KB | |
![]() | Anlage 1.3 12 KB | |
![]() | Anlage 1.4 134 KB | |
![]() | Anlage 2 199 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung (Anlage 1) zur
Kenntnis und beschließt:
die 25. Satzung vom
___ zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt
Wesel vom 01.12.1995 in der als Anlage 2
beigefügten Fassung.
Sachdarstellung/Begründung:
1.
Gebührenkalkulation für das Jahr 2020
1.1 Ermittlung des Gebührenbedarfs
Die Gesamtkosten in Höhe von 9.803.675 € übersteigen die Kosten des Vorjahres um 135.595 € (1,4%). Gründe hierfür sind:
-
Tarifliche Personalkostensteigerung und
Stufensteigerungen ca. 4,5 %
-
Höhere kalkulatorische Kosten von 24.834 € aufgrund
von Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen
-
Kostensteigerung bei Fahrzeugbeschaffungen u. a.
wegen Assistenzsysteme
(Rückfahr- und Abbiegeassistenten)
Höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen in
Höhe von 62.402 € (1%)
In den Gesamtkosten sind die Müllverbrennungskosten in Höhe von 5.139.790 € enthalten. Für die Kalkulation wurden dem ASG vom Kreis Wesel die wichtigsten Parameter für die Ermittlung der Gebühr für das Jahr 2020 mitgeteilt. Diese bleiben gegenüber 2019 unverändert, da der Kreis seine Gebührensatzung für die Dauer von 2 Jahren, d.h. für 2019/2020 beschlossen hat. Die Verbrennungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse sinken um 183.870 € auf geplante 1.046.409
€. Entscheidende Ursache sind unter anderem sinkende Erlöse aus
Altpapiergebühren des Kreises in Höhe von 91.500 € sowie geringere Erlöse aus
der Vermarktung Alttextilien und damit einhergehende Mindererlöse von 79.000 €.
Bei einer Entnahme aus der sog. Gebührenausgleichsrücklage (Verbindlichkeit aus Kostenüberdeckung) wurde auch ein zu erwartender Überschuss im Gebühren-bereich 2019 in Höhe von 70.000 € sowie eine zu erwartende Erstattung des Kreises aus Vorjahren in Höhe von 410.000 € berücksichtigt. Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber 2019 leicht um 13.535 € auf 7.770.766 € in 2020. Die Gebühren können somit für 2020 konstant gehalten werden.
1.2 Festlegung der Gebühren
Die Betriebsleitung schlägt vor die Restmüllgebühr sowie die Gebühren für die Biotonne und die Laubtonne beizubehalten.
Hieraus ergeben sich folgende Gebühren für den Restmüll, die Biotonne und die Laubtonne:
Restmüll
Gefäßvolumen |
Abfuhrrhythmus |
|
2020 Gebühr /a |
60 l |
14-täglich |
|
148,00 |
60 l |
wöchentlich |
|
297,00 |
80 l |
14-täglich |
|
198,00 |
80 l |
wöchentlich |
|
396,00 |
120 l |
14-täglich |
|
297,00 |
120 l |
wöchentlich |
|
595,00 |
240 l |
14-täglich |
|
595,00 |
240 l |
wöchentlich |
|
1.190,00 |
1.100 l |
14-täglich |
|
2.725,00 |
1.100 l |
wöchentlich |
|
5.450,00 |
5.000 l |
14-täglich |
|
12.388,00 |
5.000 l |
wöchentlich |
|
24.776.00 |
10.000 l |
14-täglich |
|
24.776,00 |
10.000 l |
wöchentlich |
|
49.552,00 |
Biotonne
Gefäßvolumen |
Abfuhrrhythmus |
Gebühr 2020/a |
80 l |
14-täglich |
40,00 |
120 l |
14-täglich |
60,00 |
240 l |
14-täglich |
120,00 |
Saisonale Laubtonne (01.10 bis 31.12)
240 l |
14-täglich |
20,00 |
bei dauerhaftem Verbleib auf dem Grundstück und
240 l |
14-täglich |
30,00 |
bei jährlicher An – und Abfahrt.
Die Gebühren für den Abfallsack und die Gebühren für die Nutzung des Wertstoffhofes bleiben konstant. Neben den oben genannten Abfallbehältergebühren müssen Gebühren für einzelne Dienstleistungen (z. B. Einsatz Hausmüllwagen, Sperrmüllfahrzeug, Personaleinsatz etc.) nach Auswertungen der Kostenrechnung geringfügig angepasst werden.
Die Satzungsänderungen sind in Anlage 2 abgedruckt und enthalten die durch die Gebührenänderung erforderlichen Gebührensätze.