Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | FB 1/1481/10 | ||
Aktenzeichen: | 14.61.20.05.44 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.07.2010 | ||
Betreff: | 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesel (Bereich Nahversorgung Schepersfeld / Fusternberg) - Einleitungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 25 KB | |
![]() | Anlage: Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes 756 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wesel beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesel für den räumlichen Geltungsbereich, der als Anlage ____ der Originalniederschrift beigefügten Karte umgrenzt ist.
Das Planungsziel ist, die Entwicklung des Einzelhandels in den Ortsteilen Schepersfeld und Fusternberg
im Sinne des Einzelhandelsgutachtens aus dem Jahre 2006 zu lenken. Somit sollen
die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Nahversorgung in den Ortsteilen
gewährleisten und auf Dauer sichern zu können.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heute vorgelegten städtebaulichen Vorstellungen den Scoping, die Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung/Begründung:
Mit dem Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr
2006 hat die Stadt Wesel ihre Entwicklungsabsichten für den Einzelhandel in der Stadt bestimmt. Das
Gutachten ermittelte für die bestehende Nahversorgung in den Ortsteilen
Schepersfeld und Fusternberg eine eingeschränkte Entwicklungsperspektive und
empfahl, einen gemeinsamen Standort im Umfeld der Schermbecker Landstraße
auszubauen und damit die Einzelhandelsbetriebe räumlich zu konzentrieren.
Außerhalb dieses Nahversorgungszentrums sollte innenstadtrelevanter und vor
allem großflächiger Einzelhandel in den Ortsteilen ausgeschlossen sein.
Hierdurch soll für die Kunden eine vergleichsweise günstige und dauerhafte
Versorgungslage entstehen. Gleichzeitig ist dies ein Standort, der auch für
Einzelhandelsbetriebe angesichts der Lage (zentrale Einfallsstraße) und des
Potenzials (ca. 10.000 Einwohner) von Interesse ist.
Inzwischen hat
diese Entwicklung eingesetzt und es sind auf dem Gelände aufgegebener Betriebe
Einzelhandelseinrichtungen entstanden. In dieser Entwicklung sieht das
Gutachten von 2006 das Erfordernis einer planerischen Steuerung. Die
Schwierigkeit liegt nach Aussage des Gutachters darin, eine Versorgung für
beide Ortsteile zu initiieren, aber keinen großflächigen Standort zuzulassen,
der die Innenstadt schädigt. Zudem müssen die Entwicklungen in den bisherigen
Nahversorgungsbereichen beachtet werden. Es ist jeweils abzuwägen, wie weit
neue Betriebe die gegenwärtig noch bestehenden Nahversorgungsbereiche in
Fusternberg und Schepersfeld stören werden.
Mit aktuell
vorliegenden Wünschen zur Erweiterung der nahversorgungsrelevanten
Einzelhandelsverkaufsfläche in die Größenordnung der Großflächigkeit hinein,
besteht nunmehr die Notwendigkeit, die Entwicklung am Standort Schermbecker
Landstraße planerisch entsprechend den Zielaussagen des Einzelhandelsgutachtens
zu steuern. Hierzu wird eine Änderung des bestehenden Planungsrechtes
erforderlich. Derzeit setzen die Bebauungspläne Nr. 83, 83a und 54 im Bereich
des im Einzelhandelsgutachten abgegrenzten Nahversorgungsbereichs Allgemeines
Wohngebiet, Misch- und Gewerbegebiet fest und bieten damit nur einen
eingeschränkten bzw. keinen Handlungsspielraum.
Als Grundlage für
die geänderten planungsrechtlichen Regelungen ist eine detaillierte Betrachtung
der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Schermbecker Landstraße mit seinen
Wirkungen auf die Einzelhandelsstruktur in den Ortsteilen Schepersfeld und
Fusternberg erforderlich. Die gebotenen Maßnahmen werden im Rahmen eines
städtebaulichen Gutachtens ermittelt. Dabei ist der zeitlichen Dimension
besonderes Augenmerk zu schenken, um Störungen der gegenwärtig noch bestehenden
Nahversorgungsbereiche in den beiden Ortsteilen abzuwehren und gleichzeitig die
Entwicklung des neuen gemeinsamen Zentrums verträglich auszusteuern.
Der
Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung umfasst im Wesentlichen
die Flächen, die im Einzelhandelsgutachten als Nahversorgungsbereich abgegrenzt
worden sind. Hier wird – je nach Ergebnis der städtebaulichen Betrachtung –
eine Anpassung des Flächennutzungsplanes, z. B. in Form der Ausweisung eines
Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel, erforderlich.
Parallel zur Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 224 "Nahversorgung Schepersfeld /
Fusternberg" Baurecht schaffen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 224 soll die Entwicklung des
Einzelhandels in den Ortsteilen Schepersfeld und Fusternberg im Sinne des
Einzelhandelsgutachtens aus dem Jahre 2006 gelenkt werden. Ziel ist es,
Voraussetzungen zu schaffen, um die Nahversorgung in den Ortsteilen
gewährleisten und auf Dauer sichern zu können. Hierzu
sind absehbar detaillierte Festsetzungen, u. a. Ausschluss innenstadt- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente auf bestimmten Flächen und Sondergebiet für
Einzelhandel mit Auflistung der zulässigen Sortimente, erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den o. g. Beschluss entstehen unmittelbar keine Kosten. Durch die zukünftige Umsetzung der Planung fallen ggf. mittelbar Aufwendungen in der nachfolgenden Realisierungsphase an.
Anlagen:
Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes